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    regional court - Landesgericht

    Quellen
    Robert Pfeiffer
    Kommentar
    Austria
    VerfasserRobert Pfeiffer + Johannes Edlbacher19 Feb. 04, 12:07
    Kommentar
    Such an entry would only make sense if it specified where I can find such a "regional court" or "Landesgericht." As it stands now, it would be a very generalized entry that likely misleads more than helps. Maybe there are English-speaking jurisdictions somewhere on the face of this planet where they have "regional courts"--I don't know them. And even if "regional court" is meant to be some kind of translation for a German-speaking country's "Landesgericht" (if that's how anyone calls such a court), then I still think that the English translation is of no help. Besides, I believe we have had similar discussions before (in the forum and archive).
    #1VerfasserOliver <de/us>19 Feb. 04, 15:26
    Kommentar
    The term "Landesgericht" does not exist in German as a legal expression.
    #2Verfasserobligatory!19 Feb. 04, 16:18
    Kommentar
    I should think more and click less. The original poster actually stated "Austria" in the comments section; maybe he can clarify the meaning of "Landesgericht" as an /Austrian/ institution.
    #3Verfasserobligatory!19 Feb. 04, 16:23
    Kommentar
    http://www.bmj.gv.at/justiz/gerichte/lg.html

    Landesgerichte gibt es aber auch z.B. in Bayern oder Südtirol.
    #4Verfasserelte19 Feb. 04, 16:39
    Kommentar
    @elte: In Bayern gibt es *Landgerichte* und *Oberlandesgerichte*, aber keine Landesgerichte!
    #5VerfasserPaul M.19 Feb. 04, 16:53
    Kommentar
    Die Landesgerichte in Bayern kann man halt essen...
    #6VerfasserSCNR ;-)19 Feb. 04, 17:04
    Kommentar
    Nun, es gibt in Bayern ein "Oberstes Landesgericht" (http://www.justiz.bayern.de/bayoblg/), ob es ein Unterstes, Mittleres etc. auch gibt, weiß ich natürlich nicht.
    #7Verfasserelte19 Feb. 04, 17:07
    Kommentar
    Nein, das BayObLG ist in jeder Hinsicht ein Unikum... es existiert weder in anderen Ländern, noch existieren mittlere oder untere Verwandte.
    Soweit ich weiß, werden / wurden sein - ohnehin sehr spezieller - Aufgabenbereich bald / kürzlich noch weiter verkleinert.
    #8Verfasserobligatory!19 Feb. 04, 17:41
    Kommentar
    Im Rahmen des Sparprogramms der Bayerischen Landesregierung wird das "Oberste Landesgericht" demnächst abgeschafft.
    #9VerfasserPaul M.19 Feb. 04, 17:55
    Vorschläge

    Regional Court

    -

    Landgericht (in Deutschland)



    Quellen
    Kommentar
    Diese Übersetzungsvorschlag stammt vom Bundesjustizministerium. Für Oberlandesgericht wird übrigens "Higher Regional Court" vorgeschlagen.
    #10VerfasserLawMaker19 Feb. 04, 18:10
    Kommentar
    Länder ab einer gewissen Größe können ein Oberstes Landesgericht haben, derzeit macht nur Bayern Gebrauch davon (Sachsen und Thüringen, die Bayern sonst alles nachgemacht haben, sind wohl zu klein dafür ;-) Die Bayerische Landesregierung hat vorgeschlagen, das BayObLG abzuschaffen, ob das passiert ist noch offen. Es gibt inzwischen sogar einen Verein der Freunde des BayObLG.

    Grob gesagt: Das BayObLG ist in Strafsachen für (fast) alles zuständig, wofür in anderen Bundesländern ein OLG zuständig ist. In Zivilsachen ist es im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit für alles zuständig, was andernorts die OLGe machen. In streitigen Zivilsachen ist es an Stelle des BGH für Revisionen gegen Urteile der OLGe zuständig, bei denen bayerisches Landesrecht einschlägig ist. (Da Revisionen in Bayern deswegen beim BayObLG einzulegen sind, ist das ein gewisser Vorteil, denn ich brauche für die vorsorgliche Revisionseinlegung zur Fristwahrung noch keinen BGH-Anwalt mandatieren. Das kann noch mein OLG-zugelassener Anwalt mit erledigen - Kostenvorteil, wenn ich es dann bei ungewissen Erfolgsaussichten doch lieber lasse)

    Die Kostenersparnis bei der Abschaffung dürfte relativ gering sein, ob es wirklich dafür steht - ich bin gespalten.
    #11VerfasserJ.F.S.19 Feb. 04, 18:16
     
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