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    goodwill

    Richtig?

    Firmenwert

    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    Companies no longer have to amortize goodwill.
    There were questions about how the company accounted for goodwill at its subsidiary.
    Kommentar
    Firmenwert oder Geschäftswert sind m.E. falsch.
    Goodwill im wirtschaftlichen Sinn ist vielmehr der Aufpreis auf den reinen Vermögenswert einer Firma, den der Käufer bei einer Übernahme zahlt.
    VerfasserMaria10 Jun. 02, 05:21
    Ergebnisse aus dem Wörterbuch
    goodwill   auch: good willdie Kulanz  kein Pl.
    goodwill   auch: good willdas Wohlwollen  kein Pl.
    goodwill   auch: good will [KOMM.]der Firmenwert  Pl.: die Firmenwerte
    goodwill   auch: good will [KOMM.]der Geschäftswert  Pl.: die Geschäftswerte
    to enhance goodwill das Wohlwollen mehren
    to forfeit the customers' goodwill die Gewogenheit der Kunden verlieren
    as a gesture of goodwill [KOMM.]aus Kulanz
    Kommentar
    Goodwill auf Englisch = Goodwill auf Deutsch
    #1Verfasser10 Jun. 02, 08:38
    Kommentar
    Der bilanzielle Firmenwert ist das bilanzielle Vermögen abzüglich den bilanzierten Schulden, denn die schuldet man nach Kauf nicht dem Verkäufer sondern immer noch den Gläubigern des Unternehmens.
    Die Differenz zum tatsächlich Verkaufspreis ist der Goodwill, so daß
    Firmenwert (ge-, verkaufter)
    - Goodwill
    = Firmenwert (bilanzieller)
    Obwohl also Firmenwert =/ Goodwill verwendet man die Begriffe trotzdem synomym. Wenn ich mich recht erinnere war der Firmenwert zu dem man verkauft der derivate Firmenwert, weil er vom Verkaufspreis "abgeleitet" war?
    Meinem Vorschreiber kann ich mich bzgl. Goodwill = Goodwill anschließen.

    #2Verfasserlobo10 Jun. 02, 12:05
    Korrekturen

    renowned

    -

    angesehen



    #3Verfasserjay tuck10 Jun. 02, 14:08
    Korrekturen

    goodwill

    -

    der Firmenwert



    Kommentar
    Quelle: "Business-Englisch Wortschatz", Humboldt-Taschenbuchverlag, 2000.
    #4VerfasserGisela10 Jun. 02, 18:39
    Kommentar
    @lobo:

    Ich glaube das stimmt nicht ganz. Goodwill ist doch nicht die Differenz zu bilanziellem Wert (der w/ stiller Reserven etc. soweiso keine Aussagekraft hat) oder Liquidationswert (also dem Wert nach Veräußerung aller Aktiva und Berichtigung aller Verbindlichkeiten). Goodwill ist aber doch die Differenz zum Ertragswert (also dem abdiskontierten Wert der zukünftig zu erwartenden Erträge) oder etwa nicht?
    #5VerfasserJ.S.10 Jun. 02, 20:13
    Kommentar
    Ne, J.S., absolut gar nicht, aber hört sich absolut professionell an!

    Wenn jemand ein Unternehmen kaufen möchte, dann muß er jetzt Geld auf den Tisch legen. Entweder hat er die Mittel oder er muß die finanzieren.
    Die Firma kauft er wiederum, weil er die nächsten Jahre jedes Jahr einen Gewinn erwartet.
    Der kommt aber erst später, d.h. in den nächsten Jahren.
    Um die heutige Investition mit den erwarteten zukünftigen Gewinnen vergleichbar zu machen, zinst er diese Gewinne auf den heutigen Tag ab. (abzinsen = diskontieren)
    Wieviel er bereit ist für die Firma mehr zu bezahlen als diese in ihrer eigenen Bilanz steht, ergibt sich somit zwar zwar aus den Gewinn- und Renditeerwartungen des Käufers, ist aber nicht die Definition von Goodwill.

    Die Sache mit dem bilanziellen Wert und dem Wert zu dem man etwas verkauft, hast Du richtig erkannt.

    Ein anschauliches Beispiel sind z.b. Firmen, die ihre Autos innerhalb eines Jahres auf Euro 1,00 abschreiben, um diese an "verdiente" Mitarbeite zu verschachern, obwohl die Autos für viel mehr Geld verkauft werden könnten.

    Irgendwie erinnert mich das jetzt aber langsam an die Diskussion mit dem Hamburger Schuhladen.
    #6Verfasserlobo18 Jun. 02, 07:49
    Kommentar
    Der Wert einer Fa. ergibt sich erst bei derem Verkauf oder wie sagte doch schon Rehagel:
    Die Wahrheit liegt auf dem Spielfeld.
    #7Verfasserlobo18 Jun. 02, 07:54
    Quellen
    Kommentar
    Weil ich gerade so gut drauf bin und leicht angefressen wg. der absolut professionell tönenden Fundamentalkritik:
    "HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten
    ...
    (4) Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. .... "



    #8Verfasserlobo18 Jun. 02, 08:08
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    Goodwill

    -

    Firmenwert, Geschäftswert, Fassonwert



    Quellen
    Gabler Wirtschaftslexikon und Zahn Bank- und Börsenwesen
    Kommentar
    eine ausführliche Darstellung gibt's im o.g. Gabler - nicht nur zum Firmenwert sondern auch zum Unternehmenswert (corporate value). Letztere Anmerkung deshalb, weil ich mich frage, ob das Problem in der Ausgangsfrage auch in der Abgrenzung der Begriffe "Firmenwert" und "Unternehmenswert" liegt, da im Dt. oft genug - und manchmal auch irreführend - die Begriffe "Firma" und "Unternehmen" synonym verwendet werden.
    #9VerfasserClaudia 18 Jun. 02, 08:16
    Kommentar
    "to amortize goodwill", d.h. die Abschreibung des Firmenwertes dürfte sich auf die Bilanzposition beziehen, so daß der Sprachgebrauch des HGB maßgeblich ist, so daß alle "Vor"-Schreiber mit Goodwill = Firmenwert, in diesem Kontext recht haben. (Auch wenn sich die Regelungen vom US-Gaap und den IAS unterscheiden, handelt es sich im Kern um dieselbe buchhalterische Frage.)
    Eine Abgrenzung zwischen Unternehmen und Betrieb kann nur beliebig sein und sich von Buch zu Buch unterscheiden, da in den deutschen Gesetzen diese Begriffe nur so durcheinanderpurzeln.

    Danke aber für den Hinweis mit der Originalfrage. Das Unbehaben von Maria an der Übersetzung scheint darauf zu beruhen, daß eine Firma zwar den Wert hat, der im Verkaufsfall erlöst werden kann und man dies
    allgemeinsprachlich als Firmenwert bezeichnen könnte.

    Andererseits erlauben die verschiedenen Regelwerte zur Rechnungslegung aber nur die Aktivierung von der Differenz zwischen bilanziertem und Verkaufswert und bezeichnen eben nur diese Differenz mit Firmenwert, obwohl es nur der aktivierungsfähige Teilbetrag ist(oder zur Abgrenzung vom Wert der Firma auch im Deutschen als "goodwill"?)

    D.h. der allgemeinsprachliche Firmenwert und der bilanzielle Firmenwert, wie im Kontext der Originalfrage, weichen um den bilanziellen Unternehmenswert ab.
    Oder:
    Verkaufspreis (=Firmenwert -allgemeinsprachlich)
    - Reinvermögen (=Vermögen - Schulden)
    = bilanzierfähiger Firmenwert beim Käufer
    = goodwill

    #10Verfasserlobo18 Jun. 02, 08:48
     
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