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  • Übersicht

    Übersetzung korrekt?

    grundstücksgleiche Rechte - leasehold rights?

    Gegeben

    grundstücksgleiche Rechte

    Richtig?

    leasehold rights?

    Kommentar
    die Überschrift "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" wurde übersetzt mit "lands, leasehold rights and buildings".

    Frage: gibt es außer Pachtrechten (leasehold rights) noch andere grundstücksgleiche Rechte? Wenn ja, sollte man nicht besser den Begriff "rights equivalent to property rights" verwenden?

    Wäre schön, wenn sich hier einer auskennen würde (Oliver? Frank? Please???)

    Danke!
    Verfasserpuffin07 Okt. 04, 13:20
    Kommentar
    ja, es gibt noch andere grundstücksgleiche Rechte, z.B. das Erbbaurecht. Die richtige Übersetzung lautet:

    corporeal right in land treated as a right in real property; right eqivalent to real property.

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte: "real property and equivalent rights"

    #1Verfasserkonfuzia07 Okt. 04, 13:34
    Kommentar
    Das Erbbaurecht ist doch das klassische Beispiel für grundstücksgleiche Rechte. Pacht eher nicht, da sind die Rechte deutlich weniger. Und Erbbaurecht wiederum ist doch IMHO die Entsprechung von lease hold - so what ?
    #2VerfasserChris07 Okt. 04, 13:54
    Kommentar
    Und Erbbaurecht wiederum ist doch IMHO die Entsprechung von lease hold - so what ?

    Wenn das so eindeutig wäre, hätte ich nicht angefragt. Die meisten Wörterbücher übersetzen leasehold rights als Pachtrecht, so z.B. der Hamblock, während Erbbaurecht von Dietl Lorenz (von dem auch die von Konfuzia zitierte Definition stammt) Erbaurecht mit hereditary building rights übersetzt.

    Die von Konfuzia vorgeschlagene Lösung scheint mir sinnvoll, vor allem, das sie auch vom BaKred verwandt wurde. Bin aber offen für weitere Vorschläge.

    Erstmal vielen Dank an Konfuzia!
    #3Verfasserpuffin07 Okt. 04, 14:28
    Kontext/ Beispiele
    Ich glaube nicht, dass es eine einigermaßen passende Entsprechung im englischen oder amerikanischen Recht gibt. Das Ganze ist schon im deutschen Grundstückrecht kompliziert genug (und da bin auch auch kein Fachmann). Einen besseren Vorschlag als den von konfuzia gibt es IMHO nicht.

    Das Pachtrecht ist jedenfalls kein "grundstücksgleiches Recht", sondern das schuldrechtliche Recht, einen Gegenstand (z.B. ein Grundstück) zu besitzen und die wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen. Dadurch ändert sich aber nicht das Eigentum an dem verpachteten Gegenstand.
    Kommentar
    Grundstücksleiche Rechte sind dingliche Rechte, die dem Eigentum an einem Grundstück ähnlich sind und für die teilweise dieselben Vorschriften anwendbar sind. Das ist vor allem das in der Erbbauverordung geregelte Erbbaurecht, das im Grundbuch eingetragen wird: Der Erbbauberechtigte darf gegen regelmäßige Zahlungen (Erbbauzins) für einen gewissen Zeitraum ein Gebäude auf dem Grundstück errichten und ist *Eigentümer* des Gebäudes. Das Recht ist vererblich und veräußerbar. Mit Beendigung des Erbauurechts fällt das Eigentum an dem Gebäude an den Eigentümer der Grundstücks zurück (Heimfall), der jedoch eine Entschädigung für den Wert des Gebäudes zahlen muss.

    Dadurch fällt ausnahmsweise das Eigentum am Grundstück und am Gebäude auseinander, was sonst im deutschen Recht nicht möglich ist. Eine weitere Ausnahme ist wohl das Gebäudeeigentum, das es in der ehemaligen DDR gab und das aufgrund von Übergangsbestimmungen im vereinigten Deutschland weiter gilt. Aber da kenne ich mich wirklich nicht aus.
    #4VerfasserFrank FMH08 Okt. 04, 00:07
    Vorschläge

    Land and leasehold rights and buildings

    -

    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten



    Kontext/ Beispiele
    Land and leasehold rights and buildings, including buildings on third-party land

    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauteneinschließlich der Bauten an fremden Grundstücken
    Kommentar
    Ich habe alle Kommentare gelesen. Dennoch bleibt: So steht es im W.Schäfer Wirtschaftswörterbuch (4. Auflage) bei der Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB - Layout of Balance Sheet as itemized in § 266 HGB

    Was ist denn richtig?
    #5VerfasserSEP05 Apr. 08, 18:29
     
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