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    seizure of power

    Richtig?

    Machtergreifung

    Quellen
    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    The African Union has said it "strongly condemns any seizure of power or any attempt to take power by force".
    Verfasserw03 Aug. 05, 17:54
    Korrekturen

    seizure of power

    -

    Machtergreifung



    Kommentar
    The proposed translation seems to be correct. At least there are many hits on google within the political context and the appropriate german word is "Machtergreifung".
    #1Verfasserhan03 Aug. 05, 23:34
    Vorschläge

    takeover

    -

    machtergreifung



    Kommentar
    In the case of Germany 1933 "takeover" is a more appropriate translation: power seems to have been transferred, quite constitutionally, to Hitler by Hindenburg on January 30th, however repellent the circumstances may have been.
    #2Verfasserpamour06 Sep. 07, 09:19
    Vorschläge

    takeover

    -

    power grab



    Kommentar
    I think power grab is a better, and more general translation of the term "Machtergerifung".
    #3VerfasserFZ06 Jun. 09, 04:29
    Kontext/ Beispiele

    "Seizure of power" is definitely more correct than "takeover" as concerns the Nazis in 1933


    https://www.hsozkult.de/event/id/event-66856

    Kommentar

    I would like the standard translation of this historical term to be accurately reflected in the Leo database

    #4Verfassermodefier (429102) 27 Mär. 23, 18:01
    Kommentar

    Aus dem Link in #4 :


     ‘Machtergreifung’. The Nazi Seizure of Power in 1933

     ... The journal Politics, Religion & Ideology (formerly Totalitarian Movements and Political Religions) will publish a theme issue on ‘The Nazi Seizure of Power in 1933: Contexts, Dynamics, Implications’ in 2013. It will take the 80th anniversary of the formation of a government under Adolf Hitler as Reich chancellor as a starting point for reflections on the historical significance of this momentous event. ...


    #5Verfasserno me bré (700807) 28 Mär. 23, 10:06
    Kommentar

    #4: Would you like to provide an explanation of your assertion that seizure of power is not the same as power takeover and that Nazi Machtergreifung is different from other Machtergreifungen?

    #6VerfasserRominara (1294573) 28 Mär. 23, 12:14
    Kommentar

    Re #4, I think with respect to the term Machtergreifung and Germany in 1933, one quite distinctive feature is the decades-long debate in scholarly (and other) literature about the appropriateness/inappropriateness of that term (with or without quotations) and alternatives like Machtübernahme.

    #7VerfasserAE procrastinator (1268904) 28 Mär. 23, 12:26
    Kommentar

    Nicht dass ich das ganze nicht witzig fände... aber "seizure of power" war doch gegeben, die Frage war nur, ob "Machtergreifung" dies im Deutschen korrekt widerspiegelt. Die Frage nach "takeover" oder "seizure" stellt sich also doch gar nicht. Eher wäre im Deutschen die Frage nach "Machtübernahme" oder "Machtergreifung" angemessen.


    Außerdem ging es im Original (auch wenn das inzwischen fast 20 Jahre her ist) um gewaltsame Machtübernahme in Afrika, in welcher Form die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands in englischsprachigen Texten dargestellt wird, ist da also auch nur nebensächlich.


    Off-Topic:

    Auch wenn er den Themenwechsel zu Machtergreifung der Nationalsozialisten zu verantworten hat... Grundsätzlich gebe ich pamor in der #2 Recht: auch wenn es die Deutschen ungerne sehen, die ursprüngliche Macht hat Hitler sich ja nicht mit Gewalt genommen, sondern sie durchaus rechtmäßig erhalten, auch wenn er sie sich durch politische Maßnahmen zunächst erschlichen hat. Er hat dann mit Gewalt diese Macht ausgebaut, um weitere Kontrolle über Deutschland und damit auch seine politischen Gegner zu erhalten, da saß er aber bereits in einer Machtposition, die ihm dies ermöglichte. Damit kann (von der eigentlichen Begriffsdefinition her) nicht von einer "Machtergreifung" Hitlers die Rede sein, sondern nur von einer "Machtübernahme". (Sein erster Versuch einer Machtergreifung ging ja schief.) Von einer "Machtergreifung" zu reden ist also eher eine rhetorische Maßnahme, die Verantwortung vom (damals noch demokratisch unerfahrenen) deutschen Volk abzuwenden und voll auf die Schultern der NSDAP zu lasten. Das hat sich aber inzwischen als Begriff festgesetzt, also sollte man es durchaus in dem Zusammenhang so belassen.

    #8Verfasserm.dietz (780138)  28 Mär. 23, 12:47
    Kommentar

    re #08 Damit kann (von der eigentlichen Begriffsdefinition her) nicht von einer "Machtergreifung" Hitlers die Rede sein, sondern nur von einer "Machtübernahme"


    ... or even "Machtübergabe" ... but of course, any translation has to be faithful to the source text, however controversial.

    #9Verfasserisabelll (918354) 28 Mär. 23, 15:17
    Kontext/ Beispiele
    Kommentar

    Der Begriff 'Machtergreifung' ist für mich durch die Nazis kontaminiert und nicht synonym mit 'Machtübernahme'. Es handelt sich nach meinem Verständnis um einen Prozess der eine längere Zeit unter Bruch einer Vielzahl von Rechtsnormen und Gesetzen anhielt.


    In diesem Zusammenhang bin ich auf einen Artikel gestoßen, der sich mit beiden Begriffen auseinandersetzt. Interessanterweise scheint der Begriff 'Machtergreifung' Anfang der 1930er-Jahre entstanden zu sein - im Duden erstmals 1934 aufgenommen und 1947 vorübergehend getilgt. Dennoch haben die führenden Nazis ihn nur selten verwendet, sondern vorzugsweise von Machtübernahme gesprochen - vermutlich, um die Legitimität ihres Vorgehens zu betonen. Erst in der historischen Betrachtung der Nachkriegsjahrzehnte scheint sich 'Machtergreifung' gegenüber 'Machtübernahme' durchgesetzt zu haben, dieses Mal mit einem deutlichen Akzent auf dem Unrechtscharakter des historischen Geschehens.


    Ich tue mich schwer damit, den Begriff 'Machtergreifung' auf andere historische Vorgänge als 1933 zu beziehen, wenngleich ich feststellen muss, dass andere das nicht so eng sehen. In diesem Zusammenhang stimme ich modefier in #4 voll zu, dass 'seizure of power' eine angemessene Übersetzung ist. Das in LEO verzeichnete 'takeover' ist einfach zu schwach und sollte gestrichen werden.


    #10Verfasserghost_4 (1278168) 28 Mär. 23, 16:38
    Kommentar

    Eine interessante und kaum zu klärende Frage – neben der inhaltlich-lexikalischen Genauigkeit sind verschiedene Details des jeweiligen Kontextes zu bedenken. Ein Teil davon sollte wohl auch das Nachdenken über den Machtübergang in Deutschland auf die NSDAP sein, aber gewiss nicht der einzige. Selbst da hängt die Begriffsfindung v.a. von der Bewertung des Vorgangs und dabei auch der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit aller beteiligten Seiten ab. Jede Übersetzung wird dabei also eine Position beziehen müssen.

    Wenn man von den Kollokationen von to seize ausgeht, kommt ergreifen dem insgesamt am nächsten. Dagegen ist übernehmen ein nicht von vornherein feindlich gefärbtes Wort, sondern kann auch rein sachlich verwendet werden. Eine zumindestens feindlich gesinnte Übernahme klingt aber auch an. Die handelnde Partei ist hier diejenige, die hinterher die Macht innehat. Gerade umgekehrt ist die Perspektive beim Wort übergeben. Auch wenn das Ergebnis das gleiche ist, ist die handelnde Partei diejenige, die vorher die Macht innehatte.

    Bleiben noch Machtübergang, ein sich nicht parteiisch festlegender Begriff, sowie Machttransfer, der sogar noch eine übergeordnete „Ordnungsmacht“ einbeziehen könnte. Dabei scheint der Übergang einen größeren Zeitraum zu ermöglichen als der Transfer.

    Evtl. noch denkbar wäre auch der Machtraub, die Usurpation. Da kämen noch weitere Aspekte mit ins Spiel, z.B. Betrug und Gewalt.

    (irgendwie erinnert mich die Terminologie gerade an Stop The Steal)


    Welche Bewertung nun für die deutsche Situation 1933/34 getroffen wird, hat sicher einen Einfluss auf die Wahl der deutschen Wiedergabe von seizure of power.


    Leider erleichtert das nicht wirklich die Übersetzung des AU-Statements aus der ursprünglichen Anfrage von 2005. Das Thema ist und bleibt aber sicher immer aktuell. Darum hoffe ich, auch einer zukünftigen Suche noch ein bisschen Hilfestellung gegeben zu haben.


    Der Wunsch von modefier (#4) dürfte aber praktisch nicht erfüllbar sein.

    #11Verfasserreverend (314585) 29 Mär. 23, 00:50
    Kommentar

    Ich möchte an dieser Stelle nur anmerken, unabhängig davon ob man die Vorgänge der Jahre ’33 ff als -ergreifung oder -übernahme oder sonstwas bezeichnet, dass für mich „ergreifen” keineswegs ausschließlich negativ konnotiert, und definitiv nicht von vornherein feindlich gefärbt ist: eine rein sachliche Verwendung ist absolut möglich, und zumindest in juristisch-fachsprachlichem Kontext auch üblich. (Von der "Ergreifung" von Maßnahmen wollen wir an dieser Stelle gar nicht erst sprechen.)


    Statt vieler zitiere ich hier nur §§ 427 ABGB … Werkzeuge übergibt, durch die der Übernehmer in den Stand gesetzt wird, ausschließend den Besitz der Sache zu ergreifen(Und da geht es um eine Übergabe und Besitzvermittlung, nicht um einen einseitigen Akt.)

    #12VerfasserCarullus (670120)  29 Mär. 23, 09:03
    Kommentar

    Ja schon, aber das Recht muss Sprache oft auch über den allgemeinen Sprachgebrauch hinaus genauer definieren, um eben juristisch klar, rechtsfest formulieren zu können. Ich dachte, ich ergreife mal die Gelegenheit, diese Klarstellung zu übernehmen.

    #13Verfasserreverend (314585) 29 Mär. 23, 09:50
     
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