Ich möchte aber daran erinnern, dass in den USA der Begriff "federal court" nicht als hierachische Ebene geführt wird, sondern in Abgrenzung zu "state court".
Ebenso wie beim state court gibt es drei Instanzen, welche beim federal court system heissen: U.S. district court (Bundesbezirksgericht eines Bundesbezirks, entry level), U.S. court of appeals (of a numbered circuit) (Bundesberufungsgericht eines Bundesbereichs) und Supreme Court of the United States (Oberstes Bundesgericht).
http://www.uscourts.gov/about.htmlIn Deutschland hingegen gelten die jeweiligen Bundesgerichte als die jeweils obersten Gerichte der jeweiligen Rechtssäulen (ordentliches Gericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht usw.). Eine genuine, erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts gibt es in Deutschland in aller Regel nicht.
In den USA werden dagegen die Bundesgesetze vor Ort, in den Bundesbezirken, von eigenen Bundesbehörden ausgeführt und von einer eigenen Gerichtsbarkeit angewandt -- eben den federal courts.
Mit dem "Bundesverfassungsgericht" ist noch am ehesten jeder der 11 "U.S. courts of appeals" zu vergleichen -- die weithin als die mächtigsten Behörden der USA angesehen werden, da sie mit ihren Entscheidungen tief in das Leben und die Verwaltungsabläufe der Bürger der Staaten ihres Bundesbereichs eingreifen. Ein U.S. court of appeals ist berechtigt, Gesetze für verfassungswidrig zu erklären.
Seit 1923 hat der supreme court of the U.S. nur noch die Aufgabe, Streit (unterschiedliche Rechtsauslegung) zwischen den U.S. court of appeals zu schlichten und seine eigenen Urteile von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Damit ist die Aufgabe des supreme court's am ehesten mit den Aufgaben des "Plenums der beiden Senate" des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichen.