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    Falscher Eintrag in LEO?

    for account of whom it may concern - für Rechnung wen es angeht

    Falscher Eintrag

    for account of whom it may concern Vers. - für Rechnung wen es angeht

    Kommentar
    "wen es angeht" ist Blödsinn
    VerfasserWolfgang Fürst07 Nov. 05, 08:01
    Kommentar
    Wher nimmst du diese Sicherheit?   related discussion:for account of whom it may concern - auf Rechnung wen es ang[...]
    #1VerfasserSophil07 Nov. 05, 09:13
    Kommentar
    "Wen es angeht" ist Blödsinn weil die wörtliche Übersetzung es im Gegensatz zum englischen "to whom ist may concern" viel zu Umgangssprachlich ist.
    Besser wäre wohl etwas wie "Rechnungsempfänger".
    #2Verfasserjustus07 Nov. 05, 09:34
    Kommentar
    Auch wenn es sich komisch anhört, scheint diese Wendung im Versicherungswesen üblich zu sein:
    http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon...
    #3Verfasserbabs07 Nov. 05, 09:47
    Kommentar
    Ich würde das nicht an der physischen Rechnung festmachen, 'für/auf Rechnung' kann hier sehr
    'zu Lasten von..' bedeuten.
    'whom it may concern' kann man deutsch gut mit 'Interessierter/Betroffener' ausdrücken.
    Also etwa: 'zu Lasten des Interessierten/Betroffenen'.
    #4VerfasserUwe07 Nov. 05, 11:33
    Kommentar
    Oh, sorry, hab nicht gemerkt, dass der gleiche Link schon in der "related discussion" aufgeführt war.
    Der Begriff steht aber soger im HGB, z.B. § 781, allerdings mit Anführungszeichen (für Rechnung "wen es angeht").
    http://www.plitt.net/master.php?wahl=./ausgab...
    #5Verfasserbabs07 Nov. 05, 11:44
    Kommentar
    Just in case it's not obvious, the English is every bit as frightful as the German. Even if people somewhere do use this phrase, they shouldn't. If the whole entry just disappeared quietly, I don't think anyone would mourn it.
    #6Verfasserhm -- us09 Nov. 05, 07:54
    Kommentar
    Tut mir leid, aber ich muss noch mal widersprechen.
    Obwohl oder gerade weil sich der Satz so scheußlich und falsch anhört, ist er in beiden Sprachen ein feststehender Begriff im Versicherungsjargon (Transport / Schiffahrt) und sollte deswegen *imho* nicht gestrichen werden.
    http://www.haylor.com/inswords/fff/f087.htm

    @ hm--us: *wink*
    #7Verfasserbabs09 Nov. 05, 08:33
    Kommentar
    § 781 HGB ist natürlich ein schlagendes Argument. Aber der Satz ist und bleibt grammatikalisch falsch. Im Jurastudium wurde uns auch beigebracht, daß es heißt "Geschäft für den, den es angeht" und nicht wie häufig zu hören "Geschäft wen es angeht".
    #8Verfasserwea09 Nov. 05, 16:30
    Kommentar
    Die Wendung ist grammatikalich gerade noch akzeptabel, wenn der Teil "wen es angeht" als eigenständiger Titel gelesen wird und nicht als Einheit mit der Rechnung. Voraussetzung dafür sind die Anführungszeichen, die aber derzeit im LEO-Eintrag fehlen.

    Wenn man also einen derartigen für die Allgemeinsprache irrelevanten Fachbegriff im LEO-Wörterbuch beibehalten will, dann sollten die Anführungszeichen unbedingt gesetzt werden!
    #9VerfasserAndi (AT)09 Nov. 05, 20:24
     
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