http://www.corporate-governance-code.de/index.html :
<<Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage.
. . .
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich
mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer. >>