Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes. Darüber hinaus bestätigt sie, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Quelle: Bezirksregierung Köln, URL:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/o...Weiteres Beispiel:
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Certificate of Good Standing
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsberuf oder Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf in Sachsen-Anhalt tätig sind oder zuletzt tätig waren.
Quelle: Landesverwaltung Sachsen-Anhalt, URL:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?i...