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bece_ (#4): Das war auch meine erste Reaktion, aber die Bedeutung ist richtig. In diesem Fall ist es wohl entweder 2.a) oder 3.:
Patẹnt2, das; -(e)s, -e 〈lat.〉
1. Urkunde über ein verliehenes Recht, bes. über das Schutzrecht für eine Erfindung: ein P. erwerben, erteilen, nehmen; für die neue Brückenkonstruktion meldeten die Konstrukteure ein P. an; das P. ist erloschen
2. Urkunde über eine erworbene berufliche Qualifikation, Ernennungsurkunde
a)
für nautisches und ingenieurtechnisches Personal auf Schiffen: er erwarb das P. als Kapitän, Steuermann b) hist. Mil. für einen Offizier: Da ich mich ordentlich hielt und einige Dienste leistete, so erlangte ich das Patent des ersten Leutnants der Kompanie G. Keller 6,58 (Pankraz)
3.
schweiz. Erlaubnis(schein) zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten, Berufe
http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=Patent