Intellectual property ist der richtige Fachausdruck, siehe z.B.
http://www.wipo.int/Der Ausgangssatz ist zumindest schief, Deine Übersetzung ist besser. "ist" ist der falsche Ausdruck.
Geistiges Eigentum (als Rechtsinstitut)
besteht an geistigen Schöpfungen -- im Unterschied zum Sacheigentum, das an körperlichen Gegenständen besteht.
Oder: Geistiges Eigentum
bezieht sich auf das Urheberrecht an einem Roman, einer Fotografie etc. -- im Gegensatz zum Sacheigentum an einem Exemplar dieses Romans, einem Abzug des Fotos etc.
Außerdem ist die Definition zu eng und irreführend. Auch Patentrechte gehören zum geistigen Eigentum, und bei Verfahrenspatenten ist gerade die Idee als solche geschützt, nämlich die Erfindung, und nicht nur die konkrete Umsetzung z.B. in einer Maschine. Deine Definition passt nur für das Urheberrecht.