@#5 als ergänzende Erläuterung zu #2 und #6 dafür, dass
Facharzt für Neonatologie in Deutschland
keine korrekte Bezeichnung ist:
Gemäß § 2 Absatz 1 der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und analog in den Weiterbildungsordnungen der deutschen Landesärztekammern führt der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung
- zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet,
- zur Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder
- zur Zusatzbezeichnung.
Gemäß § 2 Absatz 2 wird ein Gebiet als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit. Wer innerhalb eines Gebietes die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die dafür erforderliche Facharztkompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung.
Gemäß § 2 Absatz 3 wird ein Schwerpunkt durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben. Wer die innerhalb eines Schwerpunktes vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die dafür erforderliche fachliche Kompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Schwerpunktbezeichnung. (Die in der Schwerpunktkompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte beschränken jedoch ebenfalls nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeiten im Gebiet.)
Gemäß § 3 dürfen Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung unter Beachtung der Regeln der Berufsordnung geführt werden.
§ 3 Absatz 2 legt ausdrücklich fest, dass Schwerpunktbezeichnungen nur zusammen mit der zugehörigen Facharztbezeichnung geführt werden dürfen.
Gemäß Abschnitt B gibt es im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin nur die Möglichkeit, eine einzige Facharzt-Kompetenz zu erwerben, eben die für Kinder- und Jugendmedizin. Zudem kann an Schwerpunkt-Kompetenz erlangt werden:
- Kinder-Hämatologie und -Onkologie
- Kinder-Kardiologie
- Neonatologie
- Neuropädiatrie
Näheres zum Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt/Kinderärztin) s. S. 83 ff. und zum Schwerpunkt Neonatologie s. S. 88 in
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MW...