Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Übersetzung korrekt?

    mortgagee's rights - Rechte des Hypothekengläubigers

    Gegeben

    mortgagee's rights

    Richtig?

    Rechte des Hypothekengläubigers

    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    Tenant’s rights shall be subject to any bona fide mortgage or deed to secure debt which is now, or may hereafter be placed upon the Premises by Landlord. Tenant shall, if requested by Landlord, execute a separate agreement reflecting such subordination so long as such Mortgage recognizes Tenant’s right under this Lease.

    Die Rechte des Mieters unterliegen dem gutgläubigen Erwerb einer Hypothek oder eines Titels zur Absicherung von Forderungen, die jetzt oder in Zukunft vom Vermieter für die Mietflächen geltend gemacht können. Der Mieter wird, falls der Vermieter dies verlangt, einen gesonderten Vertrag abschließen, der diesen Rangrücktritt widerspiegelt, solange eine solche Hypothek die Rechte des Mieters aus diesem Mietvertrag anerkennt.
    Kommentar
    Hallo,

    hier habe ich noch einen kurzen Absatz aus meinem Mietvertrag, der mir Probleme bereitet. Kann bitte mal jemand seine Meinung zu diesen beiden Sätzen abgeben (es geht mir natürlich um die beiden Sätze, nicht um den Titel)?

    1000 Dank wäre sicher.
    Verfasser Karl Kante (427044) 21 Apr. 10, 11:14
    Kontext/ Beispiele
    Tenant’s rights shall be subject to any bona fide mortgage or deed to secure debt which is now, or may hereafter be placed upon the Premises by Landlord. Tenant shall, if requested by Landlord, execute a separate agreement reflecting such subordination so long as such Mortgage recognizes Tenant’s right under this Lease.

    Der Mieter akzeptiert ggfs. den seriösen Erwerb einer Hypothek oder eines Titels zur Absicherung von Forderungen, die jetzt oder in Zukunft vom Vermieter für die Mietflächen geltend gemacht könnten. Der Mieter wird, falls der Vermieter dies verlangt, einen gesonderten Vertrag abschließen, der diesen Rangrücktritt widerspiegelt, solange eine solche Hypothek die Rechte des Mieters aus diesem Mietvertrag anerkennt.
    Kommentar
    Ich glaube, so ergibt es mehr Sinn. "bona fide" und "gutgläubig" passen hier nicht zusammen, und der Anfang paßt so besser zum zweiten Teil des Satzes.
    #1VerfasserWerner (236488) 21 Apr. 10, 11:34
    Kommentar
    ... bin ja weder 'Legal Eagle' noch fit im Mietrecht, trotzdem eine Anregung und ein Versuch:

    Brech sowas auf, strukturier es:

    'Tenant’s rights shall be subject to any bona fide mortgage or deed to secure debt
    which is now (or may hereafter be) placed upon the Premises by Landlord.
    Tenant shall, if requested by Landlord, execute a separate agreement reflecting such subordination
    so long as such Mortgage recognizes Tenant’s right under this Lease.'

    ... dann sieht man auch Auslassungen eher:

    'Die Rechte des Mieters unterliegen dem gutgläubigen Erwerb einer Hypothek (oder eines Titels)
    zur Absicherung von Forderungen, die jetzt (oder in Zukunft) vom Vermieter
    für die Mietflächen geltend gemacht werden können.
    Der Mieter wird (falls der Vermieter dies verlangt) einen gesonderten Vertrag abschließen,
    der diesen Rangrücktritt widerspiegelt,
    solange eine solche Hypothek die Rechte des Mieters aus diesem Mietvertrag
    anerkennt/bestätigt/berücksichtigt.'

    ? . . .


    ... und ist 'Vermieter' ausreichend für Grundstücksangelegenheiten?

    Wie wäre 'Eigentümer' ? . . .
    #2VerfasserDaddy . . . (533448) 21 Apr. 10, 11:39
    Kommentar
    Danke, dass ihr euch das angesehen habt.

    @Werner: Danke für den Hinweis auf Interpretationsspielraum bei bona fide. Der war mir bisher nocht bekannt.

    @Daddy: Der Vermieter muss ja nicht immer zwangsweise der Eigentümer sein. Beispielsweise hat der Mieter in meinem Vertrag das Recht auf Untervermietung. Jedenfalls gibt es, um hier Klarheit zu schaffen, in meinem Vertrag auch einen Abschnitt mit dem Titel "disclosure of ownership".

    Aber solange ihr bis auf diese beiden Punkte (bona fide und das fehlende Wort) nix auszusetzen habt, freue ich mich.
    #3VerfasserKarl Kante (427044) 21 Apr. 10, 12:50
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt