LEOs Zusatzinformationen: to enjoin so. to do sth. - jmdm. gerichtlich aufgeben, etw. zu tun
to enjoin so. to do sth.
jmdm. gerichtlich aufgeben, etw. zu tun
LEOs Flexionstabelle
Definitiongerichtlich, aufgeben, zu, tun |
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Definitiongerichtlich, aufgeben, zu, tun |