| Kommentar | In Anbetracht der Tatsache, daß erste Staatsexamina nicht wie M.A. oder Promotion als "Universitätsabschlußexamen", sondern als "Berufseingangsexamen" gelten, ist der Rechtscharakter staatlicher Anerkennung- wie in einem anderen Vorschlag formuliert - nicht entscheidend, sondern die Tatsache, daß (erste und alle) Staatsexamen zur Tätigkeit im öffentlichen Dienst berechtigen. Ich fand den genannten Begriff ab und zu in englischen Lebensläufen Deutscher und halte ihn für inhaltlich allemal treffender als "state examination", zumal er im angloamerikanischen Raum auch für Staatsprüfungen jedweder Art gebräuchlich ist, während "state examination" für "Staatsexamen" nur in URLs auftaucht, die Deutsche verbrochen haben, in angloamerikanischen aber ausschließlich im Sinne von "Untersuchung eines Zustandes (schlimmstenfalls des mental state), Bestandsaufnahme" verwendet wird. Nicht nur wegen eines möglichen Mißverständnisses, sondern auch, weil die amtliche Anerkennung ausländischer Abschlüsse immer über Konkordanzen zum Ursprungsbegriff geregelt ist, würde ich in CVs für Bewerbungen, bei denen es auf formale Vergleichbarkeit ankommt, immer den "originalen" Begriff mit (beliebiger) englischer Übersetzung nennen. In einer biographischen Notiz für eine international besuchte Veranstaltung oder eine Publikation scheint mir aber die mit civil service verbundene Konnotation den tatsächlichen Sachverhalt eher zu treffen als state examination..... |
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