Hier steht (fast) alles:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Titel(natürlich wie immer bei Wikipedia mit der erforderlichen Vorsicht zu genießen)
Unter anderem:
Akademische Grade sind kein Bestandteil des bürgerlichen Namens, was das Bundesverwaltungsgericht 1957 (BVerwGE 5, 293) bestätigt hat und dem sich der Bundesgerichtshof 1962 angeschlossen hat (BGHZ 38, 380, 382 f.).
Nur in wenigen Ausnahmefällen können Akademiker darauf bestehen, mit ihrem korrekten Grad angesprochen zu werden, z.B. in Zeugnissen von Dienstvorgesetzten oder Arbeitgebern.
Die Eintragung akademischer Grade in offizielle Dokumente, z.B. in den Reisepass, ist in Deutschland im Gegensatz zu Ländern wie Österreich nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bildet der Doktorgrad, der in abgekürzter Form in den Ausweis eingetragen werden kann.
Eine Pflicht zur Führung eines akademischen Grades besteht für den Inhaber in Deutschland nicht.
Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist [...] stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB [...] dar.