Für das Thema Rechnungen und Umsatzsteuer immer gut ist das Merkblatt von Per Döhler:
http://www.triacom.com/archive/triacom-info.2...Wichtigster Punkt: Dienstleistungen an Unternehmer im Nicht-EU-Ausland gelten als dort erbracht, deshalb fallen etwaige Steuern dort an und müssen/dürfen nicht auf deiner Rechnung erscheinen.* Falls dein Kunde nicht Unternehmer ist, ändert das für dich als Übersetzer nichts Grundsätzliches, da Übersetzungen für Kunden außerhalb der EU steuerlich _immer_ als beim Kunden erbracht gelten. Du musst darauf in deiner Rechnung hinweisen, s. das verlinkte Merkblatt.
Der Kunde muss die Rechnung lesen können, also auf Englisch.
Für dich ist es sehr viel einfacher, wenn du die Rechung in EUR stellst. Dann ist dein Kunde in den USA dafür verantwortlich, dass der entsprechende Eurobbetrag bei dir ankommt und du kannst es leichter abrechnen. Das ist möglich, leider lassen sich nicht alle meine Kunden in den USA darauf ein.
Wie die Abrechnung bei USD-Beträgen und/oder bei Empfang über Paypal mit Gebühren usw. in der Steuererklärung geht weiß ich nicht, das macht eine Buchhalterin für mich.
*Edit: Deshalb sollte es für die Rechnung unerheblich sein, dass du selbst nicht umsatzsteuerpflichtig bist.