Comment | @ 28 Mark
>>>Nur wenn man nicht versteht, dass das Gesetz zwar drei Altersstufen (Jugendliche [14-17], Heranwachsende[18-20], und Erwachsene[21+]) kennt, jedoch nur zwei Stufen der geistigen oder sittlichen Entwicklung, bzw der rechtlichen Bewertung (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht), (Jugendlicher und Erwachsener) kennt.
Nein, dass verstehe ich in der Tat nicht, denn daran gibt es auch nichts zu verstehen. Diese Verkomplizierung - anstelle möglicher kongruenter und damit klarer Zuordnungen - hat möglicherweise mit der abnormalen Zusammensetzung unserer Volksvertretungen zu tun, die halt am liebsten den eigenen Berufsstand nährt.
Aber ich bin ja selbst schuld: jemanden ernstzunehmen der "Alt-68er" ("Wenn du Nietenhosen tragen und Negermusik hören willst, dann geh doch nach drüben!") tatsächlich 2009 noch als Schimpfwort verwendet...
Den Stil möchte ich eigentlich nicht in die Diskussion einführen, obwohl ich in der Richtung durchaus auch mal "zulangen" kann. Daher nur noch mein dezenter Hinweis, dass ein Alt-68er begrifflich erst dann ein Alt-68er sein kann, wenn einige Jahrzehnte seit 1968 vergangen sind.
Zu der 62/38-Quote kann ich nichts sagen, da die Strafverfolgungsstatistik länderbezogen geführt wird. In Sachsen wurden 2008 50,3% der Heranwachsenden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt. Sind die Sachsen nun reifer als andere? Oder ist vielleicht das ganze System in höchstem Maße willkürlich?
@ 27 Louisa
Guten Morgen! Es kommt noch besser: Vergiss die Psychologen und setze fünf Richter auf den selben Fall an - und du hast fünf verschiedene Urteile. Soviel zur strengen Wissenschaft.
@ 28 Data
>>>auch wenn der Psychologe nicht für den Richter entscheidet, sondern nur eine Entscheidungshilfe gibt.
Das ist zumindest die theoretische Behauptung der StPO.
In der Tat entscheidet faktisch in aller Regel der Gutachter, wenn er hinzugezogen wird, jedenfalls kenne ich den Effekt so aus Zivilprozessen. Ansonsten, und das kenne ich nun wiederum aus Strafprozessen (allerdings auf dem Gebiet des Arbeitsschutz- und Umweltrechts), wird anstelle der gebotenen Einzelfallwürdigung genau das vom Richter getan, was er nicht tun soll: Es wird mechanistisch eine Checkliste aller einzuhaltenden Vorschriften abgehakt, und sobald ein Häkchen fehlt, wird - zwar logisch falsch, aber für den technischen Laien bequem - geschlussfolgert, dass aufgrund eines gegebenen Organisationsfehlers in einem Punkt eine erhöhte Unfallgeneigtheit in allen Punkten anzunehmen ist und es darum zu dem Unfall kommen musste. Der Gegenbeweis, dass der Fehler offensichtlich kausal nichts mit dem Unfall zu tun hat, darf nicht angetreten werden. Noch nicht mal eine Beweislastumkehr also, sondern eine eiskalte Rechtsbeugung...Aber ich schweife ab vom Jugendstrafrecht, da ist bestimmt alles besser.
Die Welt ist unvollkommen.
Ich glaube, die Welt ist schon vollkommen, nur die Menschen sind es nicht. |
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