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    21st Birthday

    Comment
    I was just wondering what different people's thoughts were on the significance of turning 21. Do most people consider it an important birthday?
    Authorme14 Apr 09, 12:18
    Comment
    Well, with 21 you are allowed to drink alcohol, at least in the USA ;)

    And there may be other reasons why the 21st birthday is of importance.
    #1AuthorJuliaMN14 Apr 09, 12:24
    Comment
    In Germany you will receive your drivers license with 18.
    Thats the most important point. No other changes i could remember.

    .. and I even missed to get my drivers license right in time.

    (turning 18 in .de is the same as turning 21 in us)
    #2Author la.ktho (236390) 14 Apr 09, 12:27
    Comment
    Früher (1875 -1975) wurde man mit 21 in Deutschland volljährig.
    #3Author judex (239096) 14 Apr 09, 12:28
    Comment
    http://bundesrecht.juris.de/jgg/BJNR007510953.html, vgl. §1 - keine Anwendung des JGG mehr, von jetzt an geht's in die Vollen.
    #4AuthorData14 Apr 09, 12:31
    Comment
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrig

    n Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt. Dies ist in § 2 des BGB geregelt.[1]

    Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.

    Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876). Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 2, gleichen Inhalts. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1876 trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

    Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.
    #5AuthorThe Link Collector14 Apr 09, 12:31
    Comment
    #6AuthorData14 Apr 09, 12:32
    Comment
    @me: Do most people consider it an important birthday?
    Do you mean "most people, in general, all over the world"? Or just "most people in Germany" or "most people in the USA"?

    In Germany, as several others have written before me, you come of age at 18, are allowed to vote, to pass your driving test, to drink alcohol etc. at 18, so turning 21 is no big deal.
    #7Author Dragon (238202) 14 Apr 09, 13:00
    Comment
    #8AuthorLinkfinder14 Apr 09, 13:32
    Comment
    In Deutschland darf man Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahre trinken: http://www.nrwschlagerparade.de/resources/Ric...
    Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, dürfen Bier, Wein und Sekt schon ab 14 getrunken werden (wahrscheinlich wegen dem Meßwein bei der Konfirmation, was? ;-) ).
    #9Author GuggstDu (427193) 14 Apr 09, 13:36
    Comment
    In the US it seems to be a big deal to get your first legal drink.
    And its much more exciting to get your first real drink before you turn 21.

    Funny.
    #10Author la.ktho (236390) 14 Apr 09, 13:47
    Comment
    Well, I guess if at 18 you actually start doing all the stuff you are legally "allowed" to do, you can consider yourself pretty lucky if you live to be 21 ...

    ;-)
    #11Author Woody 1 (455616) 14 Apr 09, 13:57
    Comment
    @ 6 Data

    >>>vgl. §1 - keine Anwendung des JGG mehr, von jetzt an geht's in die Vollen.

    da kann ich ja nur bitter auflachen. Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem deutsche Richter nicht nach dem Ausnahmetatbestand des § 105 geurteilt hätten?

    Meines Wissens ist es für jeden 20jährigen Straftäter so gut wie sicher, vom Alt-68er-Richter als entwicklungsgestört und damit nach Jugendstrafrecht abzuurteilen eingestuft zu werden.
    #12Authorsmalbop14 Apr 09, 15:31
    Comment
    @12 smalbop:

    Das könnte ja daran liegen, das der überwiegende Teil der 20-jährigen, die vor Gericht landen auch tatsächlich entwicklungsgestört sind.
    #13AuthorKit <de>14 Apr 09, 16:28
    Comment
    @12: Ich kann in der Sache keinen Unterschied zu Deinen Ausführungen sehen. Ich sage ja gerade, dass mit 21 Jahren das JGG nicht mehr anwendbar ist. Dazu, ob es für Jüngere eher oft oder eher selten Anwendung findet, habe ich mich gar nicht geäußert.
    #14AuthorData14 Apr 09, 16:50
    Comment
    Was hat denn bitteschön "entwicklungsgestört" mit der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende zu tun?
    Jemand der nicht automatisch Punkt Mitternacht seines/ihres achtzehnten Geburtstags die Reife eines Erwachsenen erlangt, ist doch nicht gleich "entwicklungsgestört". Das ist doch ein arg mechanistisches Menschenbild.

    Und laut der Stafverfolgungsstatistik für 2006 wurden 62% der verurteilten Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht verurteilt, also immerhin 38% nach Erwachsenenstrafrecht.
    #15AuthorMark (de)14 Apr 09, 17:39
    Comment
    @ Data

    Du sagtest, ab 18 ginge es in die Vollen - aber das ist eben nur der Ausnahmefall.

    @ Kit

    Ja, das passt ins Bild, ich bin schon lange der Meinung, dass die Mehrzahl der 18- bis 20-jährigen weder einen Führerschein noch das Wahlrecht haben sollte.

    @ Mark

    Was entwicklungsgestört mit der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende zu tun hat? Ich sagte es ja bereits: In § 105 JGG steht's.

    (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
    1.die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters
    bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
    2.es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.


    Und auch Dir: Die Erteilung von Fahrerlaubnissen und des Wahlrechts erfolgt ebenso mechanistisch ab 18, ohne dass das mal ein Jugendrichter des Hinterfragens für nötig befunden hätte. Oder wurde schon mal einem Heranwachsenden zwar das Privileg einer Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht zuteil, dies aber nur unter der Bedingung des vorübergehenden Verlusts seines Wahlrechts und seiner Fahrerlaubnis und seiner Freizügigkeit (Führungsaufsicht)?
    Das Leben ist kein Wunschkonzert, die Jugendstrafkammern sind es mitunter schon.
    #16Authorsmalbop15 Apr 09, 13:20
    Comment
    @16: Nein, sagte ich nicht. Vgl. das Thema des Fadens. Es geht um den 21. Geburtstag, nicht um den achtzehnten.
    #17AuthorData15 Apr 09, 13:30
    Comment
    smalbop - nicht, daß es mir nicht auch bei manch einem lieber wäre, er dürfte weder wählen noch Auto fahren! Allerdings habe ich den Eindruck, das ist relativ altersunabhängig. Der Anteil der Bornierten ist - wenn man mal die jungen Männer außer Acht läßt, die mit ihrer Testosteronumnebelung noch nicht recht umgehen können - in den meisten Altersstufen doch gleich hoch.
    #18Author Selima (107) 15 Apr 09, 13:52
    Comment
    @smalbop (#16): Der Wortlaut des §105 JGG ist mir durchaus bekannt, und du kannst ihn ja nocheinmal zitieren wenn du einen Hinweis auf eine "Entwicklungsstörung" darin findest. Die von dir hervorgehobenen Stellen geben das jedoch nicht her.

    Der Gesetzgeber erkennt an, dass Menschen üblicherweise irgendwann zwischen dem achtzehnten und einundzwanzigsten Lebensjahr den Übergang zwischen "Jugendlichem" und "Erwachsenem" vollziehen.
    Deshalb stellt werden unter achzehnjährige nie, über einundzwanzigjährige immer, und achzehn-bis einundzwanzigjährige nach individueller Prüfung nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

    Das hat weder etwas mit "entwicklungsgestört", noch mit "Ausnahmetatbestand" [sic!] zu tun.
    #19AuthorMark (de) - unplugged15 Apr 09, 14:11
    Comment
    @GuggstDu, #9: Du schreibst wahrscheinlich wegen dem Meßwein bei der Konfirmation

    Ja, da gugge ich in der Tat erstaunt. Man unterscheide:
    - katholisch: Messwein bei der Kommunion, wird meistens nur vom Priester getrunken, Erstkommunion bereits mit 10 Jahren
    - evangelisch: Abendmahlswein beim Abendmahl, wird von allen Abendmahlsteilnehmern getrunken, erstes Abendmahl bei der Konfirmation mit etwa 14 Jahren

    Um den unvermeidlichen Diskussionen vorzubeugen:
    - der Abendmahlswein wird üblicherweise nicht Messwein genannt, weil sich der evangelische Gottesdienst auch nicht Messe nennt
    - ja, ich weiß, am Gründonnerstag und zu sonstigen speziellen Anlässen trinken auch schon mal alle Kommunionteilnehmer vom Messwein
    - ja, ich weiß, bei vielen evangelischen Gemeinden sind ausdrücklich auch Kinder zum Abendmahl eingeladen, da wird dann Traubensaft statt Wein gereicht
    #20AuthorTheologicus15 Apr 09, 14:11
    Comment
    @ Data

    Stimmt, da habe ich nicht aufgepasst.

    @ Selima

    Bloß dass die über 21-jährigen nicht ihre eigene fortdauernde Unreife strafmildernd in Anspruch nehmen können...

    @ Mark

    Ich verstehe, wie Du den Gesetzeswortlaut auslegst und ich kann das auch nachvollziehen. Nur: Wenn man älter als 18 ist, nach der geistigen oder sittlichen Entwicklung aber jünger als 18, dann ist mit der normalen Entwicklung etwas schief gelaufen, sie wurde gestört. Daher der von mir gewählte Begriff. (Da wir einen Psychologen als fachliche Autorität hinzuziehen müssten, um uns über die Bedeutung dieses Begriffs zu einigen und über die Frage, ob er auf mein Beispiel zutrifft, können wir es aber auch dabei belassen. Er hat sowieso keine rechtliche Bedeutung. Aber eine Antwort auf meine Frage in #16 hast Du vielleicht schon noch?)
    #21Authorsmalbop15 Apr 09, 14:48
    Comment
    @smalbop: Es ist gar nicht so kompliziert. Es wird hier einfach typisiert. Das muss man oft, weil es anders nicht gut geht. Der Gesetzgeber geht eben davon aus, dass ein 18jähriger in der Regel mit dem Leben klarkommt. Die Altersgrenze gilt auch, wenn ein 16jähriger bereits die geistig-seelisch-moralische Reife für den Führerschein aufbringt oder ein 21jähriger sie immer noch nicht hat.

    Ob 18 Jahre eine vernünftiger Altersgrenze ist, darüber kann man sich trefflich streiten, aber die Typisierung bleibt. Es geht nicht an, dass für jeden einzelnen adoleszenten Jungbürger ein Psychologe befindet, ob er voll geschäftsfähig sein oder den Führerschein erwerben darf. Eine Horrorvorstellung wäre es vollends, wenn er über das Wahlrecht befinden dürfte. (Du hast eine Präferenz für eine bestimmte Partei? Spricht für dein Unvermögen, das Wahlrecht vernünftig wahrzunehmen...)
    #22AuthorData15 Apr 09, 15:04
    Comment
    Theologicus, ich wusste irgendwie schon beim Schreiben, dass da was nicht stimmte, aber was besseres fiel mir nicht ein ;-) .

    GuggstDu, nicht-evantolisch.
    #23Author GuggstDu (427193) 15 Apr 09, 15:04
    Comment
    (Zu schnell auf den Trigger gegangen.)

    Wenn nun der Gesetzgeber im JGG einmal nicht typisiert, dann deswegen, weil er - anders als beim Führerschein - ausnahmsweise dem Einzelfall gerecht werden will. Ob die damit betrauten Richter das immer zutreffend beurteilen, ist eine andere Frage.
    #24AuthorData15 Apr 09, 15:07
    Comment
    @ Data

    Widerspricht sich das nicht, dass es für dich einerseits eine Horrorvorstellung wäre, die Bürgerrechte vom psychologischen Gutachten abhängig zu machen, aber andererseits schulterzuckend hinzunehmen, dass sich der Richer als psychologischer Laie selbst ein Bild bastelt - und damit gerne mal daneben liegt?

    Zur Klarstellung: Ich bin nicht dafür, jeden Heranwachsenden derart zu durchleuchten. Es würde reichen, wenn man bei denjenigen unter ihnen, die vor dem Jugendrichter landen, das Privileg des § 105 JGG nur noch anwendet, wenn dafür im Falle der Verurteilung (als Nebenstrafe) nur Erwachsenen zustehende Bürgerrechte entzogen werden. Alles andere ist nämlich inkonsequent.
    #25Authorsmalbop15 Apr 09, 15:30
    Comment
    Ich glaube, was der Verfasser eher meinte, war ob der 21. Geburtstag so eine wichtige Bedeutung hat wie z.B. in Irland-wo das DER Geburtstag schlechthin ist,von wegen 21st Kisses etc. Wobei soweit ich weiss das Trinken auch schon ab 18 erlaubt ist,so wie auch das Autofahren...
    In Deutschland lässt sich der 21st am Besten mit dem 18. Geburtstag und der damit verbundenen grossen Party vergleichen, glaube ich.
    #26Authorlostintranslation15 Apr 09, 15:34
    Comment
    huhu smalbop!

    nur zum Bedenken: setze fünf Psychologen auf einen Fall an und Du hast 5 unterschiedliche, sich widersprechende Gutachten, den Richtern bleiben nur zwei Möglichkeiten, Jugendstrafrecht ja oder nein ...
    #27AuthorLouisa15 Apr 09, 15:35
    Comment
    @smalbop (#21): [...]Wenn man älter als 18 ist, nach der geistigen oder sittlichen Entwicklung aber jünger als 18, dann ist mit der normalen Entwicklung etwas schief gelaufen, sie wurde gestört.[...]

    Nur wenn man nicht versteht, dass das Gesetz zwar drei Altersstufen (Jugendliche [14-17], Heranwachsende[18-20], und Erwachsene[21+]) kennt, jedoch nur zwei Stufen der geistigen oder sittlichen Entwicklung, bzw der rechtlichen Bewertung (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht), (Jugendlicher und Erwachsener) kennt.

    Heranwachsende die als Erwachsene verurteilt werden sind ja auch nicht "nach der geistigen oder sittlichen Entwicklung aber älter als 21".

    Heranwachsende sind halt in dem Übergangsstadium in dem es normal ist das man nicht allein am Alter die geistige oder sittliche Entwicklung ablesen kann.

    Weil diese Variabilität so normal ist, gibt es ja §105 JGG.

    [...]Aber eine Antwort auf meine Frage in #16 hast Du vielleicht schon noch?[...]

    Nö. Es ging ja nur darum das

    "[...]Meines Wissens ist es für jeden 20jährigen Straftäter so gut wie sicher, vom Alt-68er-Richter als entwicklungsgestört und damit nach Jugendstrafrecht abzuurteilen eingestuft zu werden.[...]"

    nicht nur Stammtischgeseier ist, sonder auch sachlich falsch (außer du betrachtest eine 62:38 Chance als "so gut wie sicher") ist.

    Aber ich bin ja selbst schuld: jemanden ernstzunehmen der "Alt-68er" ("Wenn du Nietenhosen tragen und Negermusik hören willst, dann geh doch nach drüben!") tatsächlich 2009 noch als Schimpfwort verwendet...
    #28AuthorMark (de) - unplugged15 Apr 09, 15:37
    Comment
    @smalbop: Ich bin nicht darüber informiert, wie das genau abgeht, denke mir aber, dass solche Anhaltspunkte wie die Lebensumstände des Adoleszenten (Berufsausbildung, vielleicht sogar mit Auszeichnung abgeschlossen, oder dreifacher Sonderschul-Sitzenbleiber?), sein Auftreten vor Gericht und dergleichen mehr sich zu einem manchmal mehr und manchmal weniger eindeutigen Gesamtbild fügen, das dem Richter Anlass genug sein kann, einen Psychologen beizuziehen, der sich das genauer anschaut - auch wenn der Psychologe nicht für den Richter entscheidet, sondern nur eine Entscheidungshilfe gibt.

    Der Richter wird den Reifegrad des Delinquenten kaum in jedem Fall nur mit Hilfe seiner mehr oder weniger ausgeprägten Menschenkenntnis über den Daumen peilen. In den Schädel des Betreffenden können aber alle Psychologen der Welt zusammen nicht hineinsehen, und es ist auch nicht auszuschließen, dass der Richter sachfremde Gründe heranzieht (so ist der Umstand, dass jemand aus bestimmten Vermögensverhältnissen stammt, für den Reifegrad der Persönlichkeit nicht gerade aussagekräftig).

    Die Welt ist unvollkommen.
    #29AuthorData15 Apr 09, 15:43
    Comment
    @ 28 Mark

    >>>Nur wenn man nicht versteht, dass das Gesetz zwar drei Altersstufen (Jugendliche [14-17], Heranwachsende[18-20], und Erwachsene[21+]) kennt, jedoch nur zwei Stufen der geistigen oder sittlichen Entwicklung, bzw der rechtlichen Bewertung (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht), (Jugendlicher und Erwachsener) kennt.

    Nein, dass verstehe ich in der Tat nicht, denn daran gibt es auch nichts zu verstehen. Diese Verkomplizierung - anstelle möglicher kongruenter und damit klarer Zuordnungen - hat möglicherweise mit der abnormalen Zusammensetzung unserer Volksvertretungen zu tun, die halt am liebsten den eigenen Berufsstand nährt.

    Aber ich bin ja selbst schuld: jemanden ernstzunehmen der "Alt-68er" ("Wenn du Nietenhosen tragen und Negermusik hören willst, dann geh doch nach drüben!") tatsächlich 2009 noch als Schimpfwort verwendet...

    Den Stil möchte ich eigentlich nicht in die Diskussion einführen, obwohl ich in der Richtung durchaus auch mal "zulangen" kann. Daher nur noch mein dezenter Hinweis, dass ein Alt-68er begrifflich erst dann ein Alt-68er sein kann, wenn einige Jahrzehnte seit 1968 vergangen sind.

    Zu der 62/38-Quote kann ich nichts sagen, da die Strafverfolgungsstatistik länderbezogen geführt wird. In Sachsen wurden 2008 50,3% der Heranwachsenden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt. Sind die Sachsen nun reifer als andere? Oder ist vielleicht das ganze System in höchstem Maße willkürlich?

    @ 27 Louisa

    Guten Morgen! Es kommt noch besser: Vergiss die Psychologen und setze fünf Richter auf den selben Fall an - und du hast fünf verschiedene Urteile. Soviel zur strengen Wissenschaft.

    @ 28 Data

    >>>auch wenn der Psychologe nicht für den Richter entscheidet, sondern nur eine Entscheidungshilfe gibt.

    Das ist zumindest die theoretische Behauptung der StPO.

    In der Tat entscheidet faktisch in aller Regel der Gutachter, wenn er hinzugezogen wird, jedenfalls kenne ich den Effekt so aus Zivilprozessen. Ansonsten, und das kenne ich nun wiederum aus Strafprozessen (allerdings auf dem Gebiet des Arbeitsschutz- und Umweltrechts), wird anstelle der gebotenen Einzelfallwürdigung genau das vom Richter getan, was er nicht tun soll: Es wird mechanistisch eine Checkliste aller einzuhaltenden Vorschriften abgehakt, und sobald ein Häkchen fehlt, wird - zwar logisch falsch, aber für den technischen Laien bequem - geschlussfolgert, dass aufgrund eines gegebenen Organisationsfehlers in einem Punkt eine erhöhte Unfallgeneigtheit in allen Punkten anzunehmen ist und es darum zu dem Unfall kommen musste. Der Gegenbeweis, dass der Fehler offensichtlich kausal nichts mit dem Unfall zu tun hat, darf nicht angetreten werden. Noch nicht mal eine Beweislastumkehr also, sondern eine eiskalte Rechtsbeugung...Aber ich schweife ab vom Jugendstrafrecht, da ist bestimmt alles besser.

    Die Welt ist unvollkommen.

    Ich glaube, die Welt ist schon vollkommen, nur die Menschen sind es nicht.
    #30Authorsmalbop16 Apr 09, 08:57
    Comment
    huhu smalbop!

    wie kann die Welt vollkommen sein, wenn einer der Hauptbeeinflussungsfaktoren (was für ein Wort), nämlich der Mensch, so unvollkommen ist? Wir schaffen es sogar, das Weltklima zu verändern, lassen Gletscher schmelzen und unterbinden vielleicht sogar den Golfstrom ...
    #31AuthorLouisa16 Apr 09, 09:04
    Comment
    @ Louisa

    Stelle dir die Welt vor, subtrahiere die Menschheit und übrig bleibt Vollkommenheit.
    #32Authorsmalbop16 Apr 09, 09:45
    Comment
    In the United States, 21 is an important birthday because it is the legal drinking age. Being 21 enables you to buy alcohol, consume alcohol, and get into bars and clubs. Some bars and clubs allow 18 and older, but clearly mark underage visitors so they cannot drink.

    I would say that, overall, 16 is a more important birthday in the US than 21, since 16 is the age at which you can obtain a driver's license and it's pretty common to get a job around that age as well. Then the next important birthday is 18, since that's when you come of age.

    In Germany, I think 18 is the most important birthday, as you're able to get a driver's license and come of age.
    #33AuthorAbbyK9 (574758) 16 Apr 09, 09:58
    Comment
    Having celebrated my 21st birthday in Germany, I can confirm (though it was long ago) that it was considered nothing special. Imagine my disappointment as an American discovering 21 came in with a whimper rather than a bang. 21 is indeed special in the US, mostly because your friends feel obligated to drag you from bar to bar plying you with liquor. And many bars offer at least one drink on the house.
    #34Author Selkie (236097) 16 Apr 09, 10:07
     
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