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    i. V. / i. A.

    Comment
    Hallo,
    kann mir jemand sagen was i.V. und i. A. bedeutet..ich war immer der Meinung das heißt in Vertretung u. im Auftrag doch Kollegin meinte es bedeute etwas anderes..sie weiß aber nicht mehr was.
    Authormp26 Apr 06, 15:00
    Comment
    ich meine auch, dass es in Vertretung und im Auftrag heißt - und ich arbeite in einer Behörde, da wird sowas oft benutzt! ;-)
    #1AuthorLina26 Apr 06, 15:02
    Comment
    Hallo mp,

    bin auch deiner Meinung.
    i. V. und i. A. sind im kaufmännischen Schriftverkehr gängige Abkürzungen.
    #2AuthorBarney Gumble26 Apr 06, 15:03
    Comment
    Hatte auch immer gedacht i.V. heiße in Vertretung. Nun habe ich aber das gefunden:

    Vorsicht Unterschriftenfalle: i.A. - i.V.
    http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/ko...
    "Die beiden Abkürzungen "i.A." und "i.V." treten in Verbindung mit einer Unterschrift auf und bedeuten "im Auftrag" und "in Vollmacht". Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass "i.V." in Vertretung“ bedeute und dem "i.A." gleichzusetzen sei. [.......]"

    Stimmt das?
    #3Authorholger26 Apr 06, 15:06
    Comment
    heißt es auch.
    vielleicht meint sie, dass i. V. nur von HBVs (also Handlungsbevollmächtigten) und ppa. nur von Prokuristen benutzt werden darf?
    i. A., so weit ich weiß, von jedem.

    ohne alles ist dann mindestens der Firmeninhaber selbst ;o) bei uns jedenfalls!
    #4Authorhippo26 Apr 06, 15:07
    Comment
    Schließe mich den beiden Beiträgen an. Wenn die Kollegin nicht weiß, was es bedeuten soll, scheint sie sich auch gar nicht so sicher zu sein.
    #5Authorlyri26 Apr 06, 15:08
    Comment
    Die Bedeutungen sind schon ganz richtig, wie von Dir angenommen. Die Kollegin soll mal konkrete Gegenbeispiele bringen.

    Ganz konkret und korrekt wird "i. V." der Unterschrift einer vom Unternehmen mit "Handlungsvollmacht" ausgestatteten Person vorangestellt, und "i. A." sollte jeder (unter Firmenschreiben) unterzeichnen, der eigentlich/hierarchisch nicht dazu bevollmächtigt ist (also weder Handlungsvollmacht noch Prokura ("ppa.") hat).

    #6Authori. V. weißnix26 Apr 06, 15:08
    Comment
    der tag an dem lyri kam...huhu..
    sie hatte erst abschlußprüfung lehre..aber sie hat es vergessen, ist sich jedoch sicher, dass es was anderes heißt.wir haben gewettet..
    #7Authormp26 Apr 06, 15:09
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    Na dann, Herzliche Glückwunsch zur gewonnen Wette. ;-)
    #8Authorlyri26 Apr 06, 15:10
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    Merkwürdig. Mein Beitrag scheint unsichtbar zu sein.
    #9Authorholger26 Apr 06, 15:12
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    holger..ich hab nur leo kann also deinen link nicht anschauen...in vollmacht..klingt gut..sie bringt es mir morgen mal mit dann schau ich es mir an
    #10Authormp26 Apr 06, 15:15
    Comment
    @holger - nicht unsichtbar, jetzt nicht mehr, aber zum Zeitpunkt der Postings - das waren jede Menge Synchronpunkte !

    Aber das "in Vollmacht" kommt natürlich auch hin... Danke für den Hinweis ! - es bezieht sich jedenfalls auf eine ausdrücklich und schriftlich erteilte Vollmacht, die allerdings im Gegensatz zur Prokura nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
    #11Authori. V. weißnix26 Apr 06, 15:16
    Comment
    *nachschieb* - "in Vertretung" kommt dann wahrscheinlich daher, dass der HBV nur vertretungsweise unterschreibt, wenn grad der Prokurist (mal wieder) nicht greifbar ist...
    #12Authorweißnix26 Apr 06, 15:20
    Comment
    @mp --- pardon, hier ist der Rest des Texts (Link s.o.):


    Mit "in Vollmacht“ können Sie in der Regel nur unterzeichnen, wenn sie dazu von ihrem Arbeitgeber offiziell – oft sogar durch ein Schreiben der Geschäftsleitung – ermächtigt wurden.

    "i.A.“ bedeutet "im Auftrag der Firma“, nicht im Auftrag einer Kollegin oder eines Vorgesetzten. Nur weil jemand Sie bittet, einen Brief für ihn oder sie zu unterschreiben, heißt das nicht, dass Sie das dürfen.

    Firmeninterne Regelungen
    Aber wie bei so vielen Dingen, ist die Unterschriftenregelung firmeninternen Regeln unterworfen und wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher, und sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten ab, zu welcher Unterschrift Sie berechtigt sind.

    Selbst mit "i.A" zu unterschreiben, ist in vielen Unternehmen keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf häufig der gesonderten Absprache.
    #13Authorholger26 Apr 06, 15:24
     
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