| Comment | "Entschuldigung, aber das ergibt doch keinen Sinn. Der Duden meint "Bringschuld = Schuld, die beim Gläubiger bezahlt werden muß". Nun, ich kenne keine Schuld, die nicht an den Glaubiger bezahlt werden muss. Das ist ja das Wesen einer Schuld."
Ohne Dir zu nahe kommen zu wollen, dieser Absatz macht auch keinen Sinn, da er einfach nicht stimmt. Klar muß jede Schuld an den Gläubiger bezahlt werden, die Frage ist nur wo:
Von einer Holschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist. Gemäß § 269 BGB ist dies der Normfallfall wenn im Vertrag nichts abweichendes geregelt wird.
Von einer Bringschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Gläubiger ist, und der Schuldner zur Erfüllung die Ware dorthin bringen muss.
Die Ersaetzung von "beim" im zweiten Satz durch "an den" im dritten Satz Deines Postings verdreht den Sinn komplett, den es geht ja genau um den Erfüllungsort.
Was tigger aussagen wollte ist, daß ich ihm die Schuld seines Mißverständnisses durch mein Posting in die Schuhe schieben wollte, um ihn dazu zu bringen, daß er auf mich zukommt (was auch nicht ganz falsch war :-)). Das hat er zwar dann auch gemacht, aber eben nicht in Form einer Entschuldigung, d.h. einer Einlösung einer Bringschuld. Was ist daran falsch formuliert?
tigger: Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig interpretiert. |
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