Über die Speilberechtigung für die Nationalmannschaft entscheidet nicht der DFB, sondern die FIFA:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/f...15 Grundsatz
1. Jede Person, die die dauerhafte Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt, die
nicht an den Wohnsitz geknüpft ist, ist als Spieler für die Verbandsmannschaft
des betreffenden Landes spielberechtigt.
2. Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines
offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fussballart
eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen gemäss nachfolgendem Art. 18 nicht mehr in einem Länderspiel für
eine Verbandsmannschaft eines anderen Verbands eingesetzt werden.
Also nix mit "Fußballdeutscher" ...