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    Gerichtsstenograph (...stenograf) noch aktuell?

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    Gerichtsstenograph (...stenograf) noch aktuell?

    Comment
    Ich übersetze gerade ein Scheidungsurteil und bin bei der Aufzählung, welche Personen anwesend waren, über den Begriff 'court reporter' gestolpert.

    Es handelt sich natürlich um den Urkundsbeamten, der bei dem Gerichtstermin alles schriftlich festhält. Stenograph(f)iert (mit Block und Bleistift) wird heute wohl nicht mehr, also wie nenne ich diesen Beamten in meiner Übersetzung?

    Gerichtsschreiber? Oder einfach nur Urkundsbeamter?
    Author Fragezeichen (240970) 12 Apr 11, 03:19
    Comment
    In deutschen Gerichten (zumindest bei Zivilsachen) kann ein Urkundsbeamter die Protokollführung übernehmen. Die/der Protokollführer/in kann aber auch durchaus ein/e Justizangestellte/r sein. Oft diktiert der verhandlungsführende Richter auch selbst in ein Tonaufnahmegerät, und das Protokoll wird nach dem Termin ausgefertigt. Unterzeichnet wird es i.d.R. von einem Urkundsbeamten - nur der muss halt nicht zwangsläufig dem Termin beigewohnt haben. (Vgl. §§ 159 u. 160a ZPO)

    Im konkreten Fall könnte man der Einfachheit halber vom Protokollführer sprechen und zugleich den angelsächsischen Gegebenheiten gerecht werden.
    #1Author Dritte Schicht (734652) 12 Apr 11, 06:10
    Comment
    Danke, dritte Schicht!
    #2Author Fragezeichen (240970) 12 Apr 11, 12:15
    Comment
    Quote from Wikipedia article http://en.wikipedia.org/wiki/Court_reporter: 'The term "court reporter" can also be used to refer to a journalist who specialises in covering court cases.'
    #3Author amw (532814) 12 Apr 11, 15:06
    Comment
    Dir auch vielen Dank für die zusätzliche Info, amw.

    In meinem Dokument handelt es sich jedoch eindeutig um einen Urkundsbeamten, der das Protokoll führt, als passt hier der Protokollführer.
    #4Author Fragezeichen (240970) 13 Apr 11, 12:23
    Comment
    I doubt that it affects the translation, but as far as I know, court reporters don't use a pad and pencil, but they do still use a traditional keyed machine, similar to a typewriter but smaller, that enables them to type syllables in a kind of shorthand. Then they transcribe those notes later.

    I have a vague memory of reading somewhere that in most American courts, that machine-stenographic method still is the official source of the legal record even if an audio recording is also made. Not sure why, probably just tradition.

    At any rate, court reporters do have to be officially certified in that technique. So I'm not sure if Urkundsbeamte is quite the same; as far as I know, the court reporter always works for a judge, under the judge's supervision, not just independently in some administrative office.

    Pons-Collins lists Gerichtsschreiber(in); would that be better than Stenograph?
    #5Author hm -- us (236141) 13 Apr 11, 17:43
    Comment
    Ginge es um einen historischen Text, wäre Gerichtsschreiber u.U. zu erwägen, auch wenn dessen Aufgaben über das Protokollführen hinausgehen. Im heutigen dt. Sprachgebrauch klingt das Wort 'dated'.

    Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Schreiber#Gerich...
    Ein Gerichtsschreiber, auch Actuar oder Sekretär genannt, war ein Beamter, welcher die Verhandlungen einer Behörde oder eines Gerichts schriftlich aufzeichnete. Der Gerichtsschreiber war zunächst lediglich Protokollführer, erhielt jedoch im Laufe der Zeit auch selbständige richterliche Befugnisse, besonders in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Deutschland wird diese Tätigkeit heute unter anderem vom Urkundsbeamten ausgeführt, darüber hinaus wurden ab 1923 Schreiber, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, laut „preußischer Entlastungsverfügung“ als „Rechtspfleger“ bezeichnet. In der Schweiz sind Gerichtsschreiber ausgebildete Juristen, die an der Gerichtsverhandlung mitwirken und an der Entscheidfindung beteiligt sind. Sie verfassen schließlich die schriftliche Begründung des Urteils.
    #6Author Dritte Schicht (734652) 13 Apr 11, 22:57
    Comment
    Ich weiß nicht wie das in anderen Ländern ist, aber in Österreich gibt es Gerichtsstenografen nur noch im Strafverfahren (und auch hier sind sie - zumindest in vielen Fällen - nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wie es lange Zeit der Fall war). Bei einem Scheidungsverfahren handelt es sich aber eindeutig um ein Zivilverfahren, und hier ist mit Sicherheit kein Stenograf anwesend.

    Protokolle in Scheidungsverfahren werden für gewöhnlich via Diktiergerät an eine Schreibabteilung zum Übertragen weitergegeben bzw. direkt an eine Schreibkraft in den PC diktiert.

    Mir erscheinen die Bezeichnung "Urkundsbeamter" in diesem Zusammenhang nicht sehr passend, da es sich bei dem anwesenden Beamten im konkreten Fall ja um die Person handeln dürfte, die wärhend der Verhandlung das Protokoll geführt hat, ein Protokoll aber nicht einer "öffentlichen Urkunde" entspricht, da ein solches keine nach außen hin wirkende Rechtskraft besitzt.

    #7Author Sachs (638558) 14 Apr 11, 00:03
    Comment
    @Sachs:
    Anhand meines eigenen Scheidungsurteils (ausgefertigt in München) kann ich dir versichern, dass tatsächlich neben dem Richter eine Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle saß, die die Verhandlung protokolliert, später ausgefertigt und gemeinsam mit dem Richter unterzeichnet hat.

    Leider war ich damals so nervös, dass ich nicht darauf geachtet habe, wie die Aufnahme des Protokolls durch sie genau stattgefunden hat.

    (Soweit ich mich erinnere, hat sie jedoch keinen Stenobleistift gespitzt oder einen solchen mit der Zunge befeuchtet ...;))
    #8Author Fragezeichen (240970) 14 Apr 11, 13:09
    Comment
    Mag sein. Meine Angaben galten für Österreich. Andere Länder - andere Gesetze.

    Stand auf deiner Ausfertigung dann tatsächlich "Urkundsbeamtin"? Und nahm sie das Protokoll tatsächlich als solche auf, oder war dieselbe Dame zufällig Protokollführerin bzw. Bedienstete der Abteilung die Scheidungen bearbeitet und Urkundsbeamtin in Personalunion?
    #9Author Sachs (638558) 15 Apr 11, 08:17
    Comment
    @Sachs: Sorry, hab erst jetzt deinen Beitrag gelesen.

    Ja, die Dame hat das Protokoll aufgenommen (sie wurde zu Beginn der Verhandlung namentlich vorgestellt - daran erinnere ich mich komischerweise noch), die Scheidungsurkunde namentlich unterzeichnet, und als Titel steht darunter 'Urkundsbeamtin'.

    Und wie du schon gesagt hast - andere Länder ...
    #10Author Fragezeichen (240970) 17 Apr 11, 18:31
     
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