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    Language lab

    großgeschriebene Definitonen in engl. Verträgen

    Topic

    großgeschriebene Definitonen in engl. Verträgen

    Comment
    Am Anfang englischer Verträge steht oft eine Liste mit Definitionen. Diese Begriffe beginnen im Gegensatz zum restlichen Text mit einem Großbuchstaben. Wenn ein definiertes Wort im weiteren Text vorkommt, beginnt auch dieses mit einem Großbuchstaben. In der deutschen Übersetzung haut das natürlich nicht hin, weil z.B. Firma immer groß geschrieben wird, es geht nicht anderes. Obwohl ich schon unzählige Verträge übersetzt habe, konnte ich mich bisher immer durchwurschteln und musste die definierten Begriffe im deutschen Text nicht separat kennzeichnen. Nun aber habe ich einen Vertrag vorliegen, bei dem das nicht so ohne weiteres geht, ich muss irgendwie die definierten Begriffe deutlich machen. So kommt einmal der Begriff "Company" als Definition vor und wird im Text groß geschrieben, es gibt aber auch noch den allgemeinen Begriff company, der klein geschrieben wird. Dito Purpose und purpose, hier kommen beide Begriffe sogar in einem Satz vor. Gibt es irgendwelche Vorgaben, wie so etwas gehandhabt werden muss? Wie lösen die Kollegen hier dieses Problem?
    Danke
    Author Silvia(D) (320521) 19 Sep 11, 15:39
    Comment
    In einem Vertrag, den wir auf Deutsch abgeschlossen haben, haben die Anwälte alle definierten Begriffe in Kapitälchen geschrieben. Das sah zwar etwas gewöhnungsbedürftig aus, allerdings war dann klar, was ein definierter Begriff war. Sonst könnte ich mir auch vorstellen, dass man für die definierten Begriffe eine andere Schriftart verwendet.
    #1Author Jenna2708 (36198) 19 Sep 11, 15:42
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    Das Problem stellt sich eigentlich nur, wenn die Begriffe als "normale", umgangssprachliche und gleichzeitig als genau definierte Begriffe in diesem Kontext verwendet werden. Man kann das dann umformulieren.

    "Company", wie in § 1 definiert, ...
    ... wohingegen "Purpose" im Sinne der Legaldefinition im ersten Absatz ...

    So was in der Art.
    #2Author Carullus (670120) 19 Sep 11, 15:47
    Comment
    Meines Wissens (unsere Juristen mögen mich ggf. korrigieren) ist es egal, welche Bezeichnung man für den definierten Begriff wählt,solange diese dann konsequent weiter so verwendet wird.
    Also könntest Du in der Übersetzung unverwechselbare Bezeichnungen wählen:

    Für das Problem mit "Company" z.B.

    Engl:
    Johndoe Systems Inc. (hereinafter referred to as Company)

    Deutsch:
    Johndoe Systems Inc. (im Folgenden Johndoe)
     


    Für das Problem mit "purpose" z.B.

    Engl. Purpose -> Deutsch Vertragszweck (als Abgrenzung zu "Zweck" im Formulierungen wie "zum Zwecke von...")
    #3AuthorGaleazzo (259943) 19 Sep 11, 15:53
    Comment
    Ich hatte schon ganze Serien von Verträgen, in denen die definierten Begriffe in Großbuchstaben geschrieben waren (und nicht als Kapitälchen). Es ist ein ziemliches Geplärr, wenn du dann fünfmal auf der Seite AUSSERPLANMÄSSIGE INSTANDHALTUNGSMASSNAHME stehen hast, aber man sieht, um was es geht.
    #4Author Restitutus (765254) 20 Sep 11, 20:26
    Comment
    I agree with all of the above. Whatever you think looks distinctive in German should do the job. Italics, Bold, underlined, in quotes, all caps. What do you call that German thing with extra spaces between the letters? We used to do "Large and small caps" for some purposes (all letters are formed like capital letters, but the initial letter is larger).
    #5Author Jurist (US) (804041) 20 Sep 11, 20:40
    Comment
    What do you call that German thing with extra spaces between the letters?
    Sperrung / gesperrter Text. It firmly belongs to the age of typewriters.

    all letters are formed like capital letters, but the initial letter is larger
    Das sind Kapitälchen.
    #6Author Carullus (670120) 20 Sep 11, 20:57
     
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