Comment | Servus Pachulke, auch wenn ich die Textierung nicht exakt verstehe, das hat Jo-Jo bereits erklärt, kann ich mir ungefähr vorstellen, was Du meinst. Meine Antwort aus österreichischer Sicht.
Du hast einen Paragraphen (Regelfall) oder einen Artikel (zB im Bonner Grundgesetz, siehe oben Art. L 121-6).
Dieser Paragraph kann sich in verschiedene Absätze gliedern, auf die in einem nachfolgenen Absatz Bezug genommen werden kann. Also zB kann in Absatz (4) (leg cit) durchaus auf Absatz (1) (leg cit) verwiesen werden, zB um etwas auszuschliessen, mitzuumfassen usw.
Natürlich kann Absatz (4) auch einen Verweis auf eine andere Gesetzesstelle (sogar aus einem anderen Gesetz) enthalten - also ein Verweis auf einen anderen Paragraphen.
Jetzt kommt noch eine weitere Untergliederung, die Du selten im Gesetz selbst findest, sondern eher wenn der Anwender eine Gesetzesstelle zitiert: Das kann sein § XY Abs. (1) erster Satz, zweiter Satz, erster Halbsatz, zweiter Halbsatz.
Dann kann auch noch verbunden werden, auch eher wieder den Anwender betreffend: Also § XY Abs. (1) iVm § ZV Abs. (5) zweiter Halbsatz des Strafgesetzbuches von XC.
Es kann auch alphabetische Untergliederungen geben, das erklärt sich vermutlich daraus, dass viele Gesetze unterschiedlich alt sind bzw. auch, wenn sie in einem Staat gut funktionieren, vom anderen Staat übernommen werden (zB Deutschland übernahm das österreichische ABGB und ist zum BGB geworden; Österreich übernahm von Deutschland ua das Handelsrecht und wenn ich mich nicht irre, auch die Produkthaftung)
Konnte ich Dir helfen ? Herzlichst oopsy |
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