Nun, nachdem ich weder verheiratet mit Scheidungsabsichten, noch geschieden, noch mit einem Ehevertrag konfrontiert bin, sind mir die entsprechenden Rechtsvorschriften nicht wirklich geläufig. Sorry.
Jan, das war ein Scherz. Aber, die Schuldfrage ist soviel ich weiß auch in Österreich nicht mehr rechtlich relevant und kommt bei einer einvernehmlichen Ehescheidung auch sicher nicht zum Tragen. Jedoch bei "dreckigen" Scheidungen, bei denen sich die Partner bis auf's Blut um die Vase von Tante Paula, die eh keiner je wollte, streiten (das ist leider kein Scherz, eine Verwandte von mir war am Familiengericht), dann wird die Frage der ehelichen Treue sehr wohl ein Anliegen. Wir sprechen hier nicht mehr von einer Schuldfrage, sondern von der Frage, wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder, wieviel muss der eine Partner dem anderen bezahlen etc.p.p.
@hbberlin. In früheren Zeiten (bis weit ins 20. Jahrhundert) war die Verlobung sogar sehr relevant, weil ab dann die Verlobten, naja, ein wenig rummachen durften (nicht unbedingt bis zum Vollzug) und besonders eine Frau nach einem Bruch des Verlöbnisses mit einem gewissen Verlust ihrer Ehrbahrkeit und Vermittelbarkeit rechnen musste - das sollte dann abgegolten werden.
Mittlerweile ist die Frage der Verlobung relevant, wenn es um Geschenke (z.B. Diamantring der Großmutter) oder Geschäfte geht, die im HInblick auf die bevorstehende Hochzeit geschlossen worden sind (z.B. Mietverträge). Wiederum - wenn sich die beiden einig sind, kein Problem, aber ein potentieller Vermieter könnte schon krätzig werden. Ich schätze mal, die Lage ist ähnlich wie in den USA.