Nur letzterer darf als Teil des Namens geführt werdenDas ist falsch - auch wenn vielleicht das Richtige intuiert war:
Den Titel "dottore" darf man grundsätzlich ab der laurea triennale (dem ital. Bachelor) führen. Er wird dann mit
Dott. abgekürzt (bzw. als Frau: dottoressa, abgekürzt
dott.ssa).
Das habe ich von meiner (italienischen) Uni schwarz auf weiss.
Ich glaube, was Doktor Kolossos gemeint haben könnte:
Man darf den italienischen Titel dottore nicht einfach im Ausland als "Doktor" (bzw. im Namen abgekürzt als "
Dr.") führen solange man nicht dottore di ricerca ist.
Meine Meinung dazu: eigenständige Übersetzungen von Titeln sind sowieso sehr kritisch: An sich muss man ausländische Titel immer anerkennen lassen. Und eine laurea triennale würde zu Recht nie als Doktor-Titel anerkannt. Ich würde daher dringend von selbstständigen Übersetzungen abraten: wenn man keine offizielle Anerkennung anstrebt, ist es besser den ausländischen Titel zu führen als selbst zu übersetzen. Ein Diplom/Magister/Bachelor/Master ist nunmal kein dottore/dottore magistrale bzw. umgekehrt - auch wenn es in beiden Ländern vergleichbare Niveaus gibt.
von daher finde ich auch den Eintrag in leo etwas fragwürdig (das "di ricerca" versteht man nicht, wenn man sich nicht auskennt):
Dictionary: [it-de] dottoreder Titel nach der laurea specialistica lautet im übrigen:
dottore magistrale nicht magistrato