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    Eigentümer, Halter, Besitzer und Inhaber???

    Topic

    Eigentümer, Halter, Besitzer und Inhaber???

    Comment
    Hallo zusammen,

    Würdet ihr mir mal erklären, ob es einen Unterschied zwischen den folgenden Wörtern gibt:

    Eigentümer, Halter, Besitzer und Inhaber

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

    Gruß
    Hussein
    AuthorHussein28 Sep 10, 11:46
    Comment
    Eigentümer ist jemand, dem eine Sache gehört, z.B. ein Haus.
    Der Besitzer kann über eine Sache verfügen, es ist aber möglich, dass er nicht der Eigentümer ist; er könnte die Sache z.B. gemietet haben. Das gilt auch für den Inhaber, wobei dieses Wort oft für einen Mieter benutzt wird, oder auch wenn es um immaterielle Dinge geht, z.B. Rechtstitel oder Wertpapiere.
    Der Halter ist Besitzer oder Eigentümer einer beweglichen Sache, z.B. eines Autos oder eines Tieres.
    #1AuthorIrene28 Sep 10, 11:55
    Comment
    Ich kann zumindest zwei der Begriffe erklären.

    Der Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört. Wenn ich ein Auto kaufe, bin ich der Eigentümer.

    Der Besitzer ist derjenige, der etwas gegenwärtig bei sich hat. Wenn ich Dir mein Auto ausleihe, bist Du vorübergehend der Besitzer, auch wenn ich der Eigentümer bleibe.

    Das gilt zumindest für die juristischen Begriffe.

    #2AuthorKarsten [FR] (244657) 28 Sep 10, 11:55
    Comment
    Eigentümer: Derjenige, dem eine Sache gehört.

    Besitzer: Derjenige, der die Macht/Herrschaft über eine Sache hat. So ist der Mieter einer Wohnung Besitzer der Wohnung, aber nicht Eigentümer.

    Halter: Eigentümer von Tieren oder Fahrzeugen.

    Inhaber: Betreiber eines Geschäftes, muss nicht Eigentümer des Geschäftes sein.
    #3Author TTMM (236247) 28 Sep 10, 11:57
    Comment
    Die juristische Definition:

    Der Besitzer übt die tatsächlich Sachherrschaft über eine Sache aus, der Eigentümer ist derjenige, dem sie rechtlich zugeordnet ist.
    #4Authorhm28 Sep 10, 11:59
    Comment
    "Inhaber" verwendet man auch bei geistigem Eigentum, z.B. bei Patenten, Marken und Warenzeichen.

    Der juristische Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist nicht allen bekannt, deshalb heißt es oft z.B. "Hausbesitzer", "Hundebesitzer" auch wenn damit (auch oder in erster Linie) rechtlich die Eigentümer gemeint sind.

    "Halter" kenne ich vor allem im Zusammenhang mit "Fahrzeughalter", das ist derjenige, der die Zulassung für ein Fahrzeug hat.
    #5Author Lunda (254456) 28 Sep 10, 12:08
    Comment
    Hallo zusammen,

    Ich bedanke mich ganz herzlich für die hilfreichen Infos!

    Beste Grüße
    Hussein
    #6Author Hussein_1 (622604) 28 Sep 10, 12:19
    Comment

    Der juristische Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist nicht allen bekannt, deshalb heißt es oft z.B. "Hausbesitzer", "Hundebesitzer" auch wenn damit (auch oder in erster Linie) rechtlich die Eigentümer gemeint sind.

    Ich würde es anders ausdrücken: Der Unterschied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" besteht nur im Juristendeutsch, im normalen Deutsch kann man eine Person gerade nicht als "Besitzer" bezeichnen, wenn er nur etwas geliehen oder gemietet hat.

    Wenn ich ein Auto geliehen habe, dann wäre es sehr irreführend zu sagen, dass ich der Besitzer des Autos bin. Alle Nicht-Juristen würden das nämlich so verstehen, dass das Auto mir gehört.
    #7Authorkismet (de)28 Sep 10, 12:23
    Comment
    Es kann schon sein, dass hier eine Unterscheidung zwischen juristischem und umgangssprachlichem Sprachgebrauch besteht. Im Prinzip gilt:

    Eigentümer ist derjenige dem eine Sache rechtlich zuzuordnen ist, also idR gehört. Eigentum setzt idR zunächst Besitz voraus, wobei das Eigentum nicht untergeht wenn die Besitzeigenschaft aufhört. Der Bestohlene bleibt jedenfalls vorläufig Eigentümer.

    Besitzer ist jemand der eine Sache sowohl inne hat, als auch besitzen möchte (er also Eigen- oder Fremdbesitzwillen hat). Der Dieb einer Sache ist zB juristisch ihr Besitzer, aber nicht Eigentümer.

    Der Inhaber einer Sache hat bloß ein körperliches Naheverhältnis zur Sache, aber ohne Besitzwillen (sonst wäre er Besitzer). Wer eine Sache findet, zB, und sie aufs Fundamt bringen möchte ist bis dorthin Inhaber.

    Halter ist eine andere rechtliche Kategorie und hat im Sachenrecht nichts zu suchen. Gemeint ist damit idR der Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs, oder der Eigentümer (Besitzer, Innehaber) eines Tieres.
    #8Author Carullus (670120) 28 Sep 10, 12:42
    Comment
    #8: Der Inhaber einer Sache kann auch Besitzer sein, wie z. B. bei einem Geschäft. Deutlich wird das auch in Bezug auf Sparbücher, die man als Inhaberpapiere bezeichnet. Jeder, der ein Sparbuch bei der Bank vorlegt, kann über das Guthaben verfügen.
    #9AuthorYla28 Sep 10, 12:46
    Comment
    Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ist selbst Semiprofessionellen oft nicht bewusst.
    So gibt es Haus- und Grundbesitzervereine die tatsächlich Haus- und Grundeigentümer vertreten.
    Man kann sich ans "sitzen" halten: wer auf etwas sitzt (Boden, Fahrrad, etc.) ist der Besitzer., u.U. besitzt der Dieb zwar unrechtmässig, sein Diebesgut.
    In diesem Zusammenhang würde ich mir auch noch das "Gewahrsam"anschauen.
    #10Author Pachulke (286250) 28 Sep 10, 12:46
    Comment
    Natürlich ist der Besitzer auch Inhaber einer Sache, sowie der Eigentümer auch regelmäßig Besitzer (und Inhaber) ist. Sparbücher sind übrigens regelmäßig Rektapapiere (mit Legitimationsklausel).

    Daneben gibt es noch einen weiteren Inhaberbegriff, der aber kein juristischer ist, vgl. "Geschäftsinhaber" udgl.
    #11Author Carullus (670120) 28 Sep 10, 12:51
    Comment
    Den Gewahrsam, nicht das. :-) Aber das führt Hussein wahrscheinlich zu weit in die Juristerei hinein.
    Der Dieb und derjenige, der eine Sache findet und zum Fundamt bringt, sind natürlich (Fremd-)Besitzer. "Inhaber" passt nach meinem Gefühl nicht, um das Näheverhältnis zu einer körperlichen Sache auszudrücken. Rechtlich würde ich "Inhaber" bei den oben erwähnten Rechten benutzen(Patent etc), darüber hinaus auch beim Sparbuch, bei der Hypothek und beim Pfandrecht, und in der nicht-juristischen Sprache für jemanden, der ein Restaurant oder Hotel betreibt.
    #12Author Lunda (254456) 28 Sep 10, 12:54
    Comment
    Wikipedia fasst den Stand der Lehre soweit ersichtlich akkurat zusammen. Hier liegt auch ein Unterschied zwischen dem BGB und dem österreichischen ABGB vor, das hier noch streng unterscheidet (§ 309. Wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsame hat, heißt ihr Inhaber. Hat der Inhaber einer Sache den Willen, sie als die seinige zu behalten, so ist er ihr Besitzer.)
    #13Author Carullus (670120) 28 Sep 10, 13:01
    Comment
    Hallo,

    vielen Dank für die Interessante Disukssion

    Gruß
    Hussein
    #14Author Hussein_1 (622604) 28 Sep 10, 13:18
    Comment
    das oder der?

    Ge|wahr|sam, das; -s, -e (veraltet): Gefängnis: jmdn. in ein G. bringen.
    Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch

    Ge|wahr|sam, der; -s [mhd. gewarsame, zu: gewarsam = sorgsam, zu: gewar, →gewahr]: 1. Obhut, Schutz: etw. ...
    Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch

    Gewahrsam 1. Aufbewahrung, Aufsicht, Schutz, Verschluss, Verwahrung; (geh.): Obhut; (veraltet): Verwahr. 2. Arrest, Gefangenschaft, Haft; ...
    Quelle: Duden - Das Synonymwörterbuch

    Po|li|zei|ge|wahr|sam, der: polizeilicher →Gewahrsam.
    Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch
    #15Author Pachulke (286250) 28 Sep 10, 16:13
     
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