| Comment | Wie Colorada schon sagt, hier aber nochmal die passende Stelle aus dem Duden Online:
Die Höflichkeitsgroßschreibung
Bei Pronomen, die für Personen stehen, welche man duzt (= 2. Person Einzahl und Mehrzahl), musste man bisher unterscheiden: In Briefen und briefähnlichen Texten schrieb man groß, sonst klein. Damit war zum einen eine erhebliche Unsicherheitszone geschaffen. Gehören beispielsweise Anweisungen in Schulbüchern zu den briefähnlichen Texten oder nicht? Zum andern ist die Großschreibung nicht unbedingt angemessen: Duzt man jemanden, so besteht eigentlich kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu kann man daher in Briefen die Anredepronomen du und ihr mit ihren besitzanzeigenden Fürwörtern (dein, euer etc.) klein- oder großschreiben: Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein/Dein Foto, auf dem du/Du und deine/Deine Schwester zusammen mit euren/Euren Kollegen abgebildet seid ...
Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen ...
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