| Comment | Sehe ich auch so, B.L.Z. In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir Sie im Auftrage der Käufer Frau und Herrn Reimer Komma die Beurkundung vorzubereiten. = Wir bitten im Auftrag der Käufer, und Sie bereiten die Beurkundung vor.
Ein zweites Komma vor "Frau" kennzeichnet die Namen als Einschub (optional) und ändert den Sinn nicht.
In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir Sie Komma im Auftrage der Käufer Frau und Herrn Reimer die Beurkundung vorzubereiten. = Sie bereiten im Auftrag der Käufer die Beurkundung vor, worum wir hiermit bitten.
Der Rahmensatz heißt: Wir bitten Sie die Beurkundung vorzunehmen, was nach NDR auch ohne Komma geht, aber dann weiß man nicht ob der Einschub "im Auftrag" sich auf "bitten" oder "beurkunden" bezieht. Daher auf jeden Fall klärendes Komma. (Obwohl der Angesprochene wahrscheinlich weiß, was richtig ist).
@Sarah: "Schließen Sie das Geschäft im Auftrag von Herrn X ab!" Da würde ich auch kein Komma setzen. Die Stilratgeber sprechen vom "Gewicht" der beteiligten Satzelemente. In Deinem Beispiel folgt ja nur noch das "ab", was eigentlich die Vorsilbe von "abschließen" ist, und dann klingt es lächerlich. Außerdem wird "im Auftrag von" hier zu einer adverbialen Bestimmung von "Geschäft", ohne die es unklar wäre (ohne Zusammenhang(, um was für ein Geschäft es sich handelt, und dann darf kein Komma stehen. Aber: Schließen Sie das besprochene Geschäft, im Auftrag und zu alleinigen Lasten von Herrn X, nach Maßgabe der Ihnen gestern abend in der Pizzeria Da Carlo unterbreiteten Bedingungen ab -- im Klartext: Sie haben grünes Licht, Herrn X' Füße in einen eimer Beton einzugießen, wie gestern besprochen, und ihn in den Hudson zu versenken.
P.S.: Nan ist für eine Antwort dankbar, nicht über (allerdings freut man sich über eine Antwort). Nitpicking-Modus aus.
|
|---|