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    Nothing to Declare

    [example][Brit.]
    Sources
    Beim Verlassen der Gepäckausgabe, am Zoll gehe ich durch NOTHING TO DECLARE Ausgang
    (d.h. Keiner Einfuhrzoll zu entrichten)


    Comment
    I cannot find the German for NOTHING TO DECLARE. Anyone know?
    Author buxtonian (1085817) 25 Jan 16, 20:38
    SuggestionNichts zu verzollen
    Comment
    ... würde ich mal sagen.
    #1Author Woody 1 (455616) 25 Jan 16, 20:41
    Comment
    declare = verzollen
    #2Author Pipper (917363) 25 Jan 16, 20:41
    Comment
    Auch : ... zu deklarieren
    #3Author no me bré (700807) 25 Jan 16, 20:46
    Comment
    .... Wobei deklarieren und verzollen nicht das gleiche bedeuten.
    Wenn man große Bargeldbeträge mitführt, muss man die zwar nicht verzollen, man muss sie aber deklarieren.
    #4Author eineing (771776) 25 Jan 16, 21:00
    SuggestionAnmeldefreie Waren
    Comment
    An deutschen Flughäfen steht am Ausgang "Anmeldepflichtige Waren" (rot) und "Anmeldefreie Waren" (grün).
    #5Author BlackFrank (1093052) 26 Jan 16, 11:41
    Comment
    Die klassische Frage des Zöllners ist jedenfalls: Haben Sie etwas zu verzollen?

    OT: Gänsefleisch mal 'n Kofferraum uffmachen? (Wurde im Witz den sächselnden DDR-Grenzern in den Mund gelegt. Hochdeutsch: Können Sie vielleicht mal den Kofferraum aufmachen?)
    #6Author mbshu (874725) 26 Jan 16, 14:08
    SuggestionGestellungsfrei
    #7AuthorQueen of Spades (704026) 28 Jun 17, 15:11
    Comment
    Ist wohl der Fachausdruck dafür, daß eine aus dem Ausland eintreffende Postsendung nicht dem Zoll vorgeführt werden muß - paßt hier nicht wirklich. Pro # 1 + 6.
    #8Author mbshu (874725) 29 Jun 17, 01:46
    Comment
    #1 is what I was taught in German 101. :)

    #9Author Jurist (US) (804041) 29 Jun 17, 01:53
    Comment
    Da konkret nach dem Schild am Flughafen gefragt wird, passt eigentlich nur #5 ("Anmeldefreie Waren").

    #10Author Raudona (255425) 29 Jun 17, 10:24
    Comment
    @#9: Das ist schon richtig. Die meisten Muttersprachler werden "Nichts zu verzollen" sagen, wenn sie nicht gerade Juristen sind.
    Aber juristisch korrekt(er) ist eben "nichts anzumelden", weil anmelden und verzollen nicht das Gleiche ist, s. #4.
    #11Author eineing (771776) 29 Jun 17, 10:39
     
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