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    mit Nichtwissen bestritten

    Sources
    Außergewöhnliche Umstände als Ursache der Verspätung sind nicht ersichtlich und werden rein fürsorglich an dieser Stelle mit Nichtwissen bestritten.
    Comment
    Il s'agit d'une action intentée par des passagers suite à un retard de vol de plusieurs heures.

    Comment traduire ce "mit Nichtwissen bestritten"? Est-ce la compagnie aérienne qui ignore / feint d'ignorer qu'il n'y avait aucune circonstance exceptionnelle ?
    Author TheoD (392230) 19 Sep 17, 16:06
    Sources
    Bestreiten mit Nichtwissen kommt in Betracht, wenn der Bestreitende über die behauptete Tatsache keine Kenntnis hat und auch nicht haben kann bzw. zu haben braucht.
    Comment
    Der Fluglinie trägt vor, es seien keine außergewöhnlichen Umstände "ersichtlich", darüber hinaus seien ihr keine solchen bekannt, die zu der Verspätung hätten führen können, und bestreitet daher "mit (diesem) Nichtwissen", daß sie sie überhaupt habe kennen müssen/können. Und das Ganze "fürsorglich", d. h., für den Fall, daß der Kläger Fakten vorbringt, die aus seiner Sicht auf außergewöhnliche Umstände schließen ließen.
    Comment traduire ? Da muß ich leider passen. Wie so oft, kann ich nur Erläuterungen des Sachverhalts liefern. Aber vielleicht damit Stoff zum Weiterdenken der Frankophonen ...

    #1Author Pierrot (236507) 19 Sep 17, 16:59
     Beitrag #2­ wurde gelöscht.
    Comment
    Hallo Pierrot,

    vielen Dank für die Erklärung :-)
    Ein Punkt verwirrt mich doch: Es ist nicht im Interesse der Fluggesellschaft vorzutragen, es habe keine außergewöhnlichen Umstände gegeben, denn in diesem Fall muss sie eine Entschädigung zahlen. Für den Kläger ist es wichtig, dass es solche Umstände nicht gegeben hat (und dass die Verspätung vermeidbar war), denn dann muss die Fluggesellschaft für die Verspätung haften.

    En continuant ses recherches, Edith vient de trouver cette page:
    Au § 6.1, on peut lire:
    PatG 72 I, 66; BGG 105 I; ZGB 8. Bei blosser Bestreitung mit Nichtwissen darf der Umstand, dass die Beklagte den Vertrieb der patentverletzenden Maschinen eingestellt und bereits in Verkehr gebrachte Maschinen nachträglich umgebaut hat, zugunsten der Beklagten gewertet und die Wiederholungsgefahr und damit das Rechtsschutzinteresse der Klägerin verneint werden.
    LBI 72 I, 66; LTF 105 I; CC 8. Si l’allégation correspondante est simplement contestée au motif que sa véracité est ignorée, la circonstance selon laquelle la défenderesse a cessé le commerce des machines portant atteinte au brevet et transformé après coup celles qui ont déjà été commercialisées peut être appréciée en sa faveur. Le risque de récidive et, partant, l’intérêt juridique de la demanderesse peuvent être niés.
    #3Author TheoD (392230) 20 Sep 17, 09:24
    Comment
    Salut TheoD,

    gern geschehen. Daß ich Dich verwirrt habe, natürlich nicht, aber das beruht vielleicht darauf, daß ich angenommen hatte, es sei der Vortrag der Fluggesellschaft gewesen, aus dem die Passage entnommen war. Deine Anfrage aber läßt das keineswegs erkennen - my bad also. Denn wenn es der Schriftsatz des Klägers ist, ergibt meine Erklärung ja Sinn.

    Meine Edith hält den Fund der Deinen für recht gut passend, aber das sagt sie nur unter dem Vorbehalt, daß wir beide (Edith und ich) keine Juristen sind, im Dt. nicht, und im Frz. schon gar nicht.
    Und kann ich noch den Lapsus mit der männlichen Fluglinie wiedergutmachen, bitte?
    #4Author Pierrot (236507) 20 Sep 17, 10:40
    Comment
    Mein Fehler - ich hätte erwähnen sollen, dass es sich um das Anschreiben des Fluggasts (also seines Anwalts) als Kläger handelt.
    Ich glaube also immer noch, dass du es falsch herum hast:
    Der Fluglinie  Der Fluggast trägt vor, es seien keine außergewöhnlichen Umstände "ersichtlich", darüber hinaus seien ihr ihm keine solchen bekannt, die zu der Verspätung hätten führen können, und bestreitet daher "mit (diesem) Nichtwissen", daß sie er sie überhaupt habe kennen müssen/können. Und das Ganze "fürsorglich", d. h., für den Fall, daß der Kläger die Fluggesellschaft Fakten vorbringt, die aus seiner ihrer Sicht auf außergewöhnliche Umstände schließen ließen.

    Oder bin ich völlig auf dem Holzweg? Jedenfalls schätze ich, dass die Formulierung aus der Schweiz passt. Ich suche weiter in diese Richtung.

    Und kann ich noch den Lapsus mit der männlichen Fluglinie wiedergutmachen, bitte?
    Aber ausnahmsweise...
    #5Author TheoD (392230) 20 Sep 17, 12:04
    Comment
    Genauso hatte ich das wenn es der Schriftsatz des Klägers ist, ergibt meine Erklärung ja Sinn. gemeint: ersetze Fluglinie/sie (Beklagte) durch Fluggast/er (Kläger) et vice versa.
    #6Author Pierrot (236507) 21 Sep 17, 23:46
    Comment
    vgl. auch
    Im aktuellen Fall aber hat die Beschwerdegegnerin auf jegliche Begründung verzichtet und die Richtigkeit der Übersetzung lediglich unsubstantiiert mit Nichtwissen bestritten

    En l'espèce, l'intimé n'avait toutefois exposé aucun motif et n'avait contesté la fidélité de la traduction sans aucun élément à l'appui et en se contentant d'invoquer son ignorance sur l'exactitude de ladite traduction.
    #7Author wienergriessler (925617) 22 Sep 17, 12:48
    Comment
    wienergriesslers Vorschlag in der Form: contester en invoquant son ignorance  
    ist m. E. eine gute Lösung.
    Ansonsten finde ich
    à titre de méconnaissance
    in anderem Kontext auch merkenswert.

    #8Author hannabi (554425) 23 Sep 17, 11:32
    Comment
    Merci pour vos idées !
    #9Author TheoD (392230) 25 Sep 17, 11:28
    Comment
    hannabi hat einen schönen Neuentrag dazu zusammengestellt : related discussion: [fr-de] invoquer son ignorance (de, sur qc) - Nichtwi...
    #10Author no me bré (700807) 10 Oct 17, 17:39
     
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