https://www.sternenkinder-wendland.de/gesetze...
Für Fehlgeborene werden laut Personenstandsverordnung (§31, Abs. 2) keine Geburts- und Todesurkunden ausgestellt, da sie nicht im Personenstandsregister erfasst werden. Ihr als Eltern könnt euch aber vom Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt stattfand, eine Geburtsbescheinigung ausstellen lassen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc...
Tot geborene Kinder unter 500 g
Für diese Kinder können Eltern beim Erlanger Standesamt seit Mai 2013 eine Geburtsbescheinigung mit dem
Namen des Kindes erhalten, vergleichbar einer Personenstandsurkunde.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Gebu...
Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.