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    CERTIFICATE OF LIVE BIRTH

    Sources

    Wie kann man das auf Deutsch übersetzten, einfach Geburtsurkunde?

    Wie ist der Unterschied zwichen birth certificate und eben certificate of live birth (in der deutschen Übersetzung)???

    Weiß da jemand Bescheid??

    Authornefer1 (560127) 26 Mar 21, 14:52
    Comment

    Ich habe gerade gelernt, dass Eltern in Deutschland bei einer Totgeburt eine (normale) "Geburtsurkunde mit Sterbevermerk" erhalten:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Totgeburt

    Eine Geburtsurkunde ohne Sterbevermerk ist dann, zumindest nach meinem Verständnis, automatisch die Urkunde, die eine Lebendgeburt bestätigt.

    #1Author eineing (771776) 26 Mar 21, 14:59
    Comment

    Ich weiß nicht genau, wonach du suchst. Die Geburtsurkunde bekommt man nach der Geburt des Kindes von der Gemeinde/ Stadt, in der man lebt, ausgestellt.

    Beziehst du dich auf eine Bescheinigung, die unmittelbar nach der Entbindung ausgestellt wird?

    edit

    #1 Das dürfte es sein. Einfach Geburtsurkunde (ohne Vermerk) für 'certificate of live birth'

    #2Author WittGenStein (1323045)  26 Mar 21, 14:59
    Comment

    Das läuft anders als in Deutschland. Das "certificate of live birth" ist eine medizinische Urkunde, die vom Krankenhaus ausgestellt wird, dass ein Kind geboren wurde. Das entspricht nicht exakt der deutschen Geburtsurkunde, die ja vom Amt ausgestellt wird.


    Hier gibt es auf Englisch was zum Unterschied zwischen dem "certificate of live birth" und dem "birth certificate":


    https://www.encyclopedia.com/articles/differe...


    Da es das Konzept in Deutschland so nicht gibt, ist es schwer, das einfach zu übersetzen. *Möglicherweise* kannst du es "medizinische Geburtsurkunde" nennen und das "birth certificate" dann "amtliche Geburtsurkunde" oder "Auszug aus dem amtlichen Geburtenregister" oder so etwas. Eventuell jeweils mit dem englischen Begriff in Klammern dazu. *Möglicherweise* kannst du auch einfach "Geburtsurkunde" sagen und für deine Zwecke ist es egal.

    #3Author Jalapeño (236154) 26 Mar 21, 15:04
    Comment

    (War auch mein erster Gedanke, dass unmittelbar nach der Entbindung entsprechend dokumentiert wird.)

    #4Author WittGenStein (1323045) 26 Mar 21, 15:08
    Sources
    Comment

    From the source above, the equivalent of the 'certificate of live birth' document is Geburtsbescheinigung and the 'birth certificate' is Geburtsurkunde.


    But here they argue over the two words: related discussion: Geburtsbescheinigung


    For the US, a "birth certificate" is the official proof for jus soli citizenship, and the 'certificate of live birth' is a medical record. The certificate of live birth is also a document that is used to apply for and receive an official government birth certificate.

    #5AuthorKevin_7 (1308576) 26 Mar 21, 15:42
    Comment

    Als damals über die Birther-Verschwörungstheoretiker berichtet wurde, wurde das "Certificate of Live Birth" in den deutschsprachigen Medien manchmal auch als "Lebendgeburtsurkunde" bzw. "Bescheinigung über die Lebendgeburt" bezeichnet.

    #6Author dulcinea (238640)  26 Mar 21, 15:59
    Comment

    Werde als Kompromiss Geburtsbescheinigung nehmen, danke!!!

    #7Authornefer1 (560127) 26 Mar 21, 16:28
    Comment

    Abgesehen davon, daß die Frage


    "Wie ist der Unterschied zwichen birth certificate und eben certificate of live birth (in der deutschen Übersetzung)???"


    womöglich in der falschen Rubrik ("Englisch gesucht") gestellt ist (was verwirrt), kann sie befriedigend wohl nur beantwortet werden, wenn bekannt ist, was den Unterschied zwischen birth certificate und eben certificate of live birth in der Rechtsordnung (Kanada, Kenia, Südafrika??) kennzeichnet, in der diese Begriffe verwendet werden. Wer stellt die entsprechende Bescheinigung aus und welchen Zwecken soll sie dienen?


    In Deutschland ist nach § 20 des Personenstandsgesetzes "(b)ei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, (...) der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet." Diese (schriftliche) Mitteilung an das Standesamt wird als "Geburtsanzeige" bezeichnet. Die Geburt wird dann vom Standesamt in das Geburtenregister (früher: Geburtenbuch) eingetragen (ggfl. mit dem Zusatz, daß das Kind tot geboren ist). Danach erhalten die Eltern eine Geburtsurkunde.



    #8Author Kurt A. (1313470) 26 Mar 21, 16:35
    Comment

    Die Geburt wird in Deutschland auch auf der vorletzten Seite des Mutterpasses sowie auf der ersten Seite des Kinder-Untersuchungshefts dokumentiert. Dort findet sich jeweils der Eintrag "Lebendgeburt [Ja/Nein]", mit Stempel und Unterschrift des Krankenhauses bzw. der geburtsbegleitenden Hebamme.

    #9Author dulcinea (238640) 26 Mar 21, 16:48
    Comment

    I'm not sure where this bit of a "certificate of live birth" being something that comes from the hospital and not the state comes from. That certificate is precisely what I have. (Perhaps there are differences between states?)

    The document I have was issued by the state/county, and, contrary to what the article in #2 says, it is precisely that document that I submitted when applying for my passport as proof of citizenship.

    From the information on my "certificate of live birth," it appears that the hospital provided the county office with the information ("Informant:Medical Records, [Name]). The M.D.'s name appears on there, plus a statement that he attended the birth--but there is no signature.

    On the "Beglaubigte Übersetzung" that I had done, the German translator, who is registered for courts and notaries in Berlin, simply used "Geburtsurkunde," which was accepted by the Standesamt here.

    #10Author hbberlin (420040) 26 Mar 21, 16:55
    Comment

    Was bleibt dem Standesamt auch übrig? Dieses - wie andere Ämter auch - läßt sich ja gerade Übersetzungen vorlegen, weil es zumindest vorgibt, die fremde Sprache nicht zu verstehen; dann kann man ja schlecht die Richtigkeit der Übersetzung in Frage stellen - oder?



    #11Author Kurt A. (1313470)  26 Mar 21, 17:26
    Sources

    https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Haus...

    Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen.

    Comment

    Hier in Quebec bekommen wir eine Attestation of birth vom Krankenhaus, die an die von uns unterschriebene Declaration of Live Birth angehaengt wird. Die geht an den Staat, von dem wir dann das Birth Certificate bestellen koennen.


    Üblicherweise, denke ic, wird "live birth" normalerweise bei Dokumenten vom Arzt verwendet (--> Geburtsbescheinigung). Aber für die deutsche Übersetzung kommt es (siehe #10) darauf an, ob das certificate von der zustaendigen Verwaltungsstelle ausgestellt wurde (--> Geburtsurkunde) oder vom Arzt/Krankenhaus/Hebamme (--> Geburtsbescheinigung, siehe auch das Zitat oben), weniger ob es "live birth" oder "birth" lautet.


    Anmerkung: In Deutschland koennen die Eltern eine Totgeburt beim Standesamt anmelden. Dann gibt es wohl auch eine Geburtsbescheinigung, aber keine Geburtsurkunde. "Geburtsbescheinigung" ist daher im deutschen etwas zweideutig. Wenn man sicher gehen will, kann man "aerztliche Geburtsbescheinigung" sagen.

    #12Author Mausling (384473)  26 Mar 21, 17:54
    Comment

    Anmerkung: In Deutschland koennen die Eltern eine Totgeburt beim Standesamt anmelden. Dann gibt es wohl auch eine Geburtsbescheinigung, aber keine Geburtsurkunde. "Geburtsbescheinigung" ist daher im deutschen etwas zweideutig. Wenn man sicher gehen will, kann man "aerztliche Geburtsbescheinigung" sagen.


    Dem widerspricht der link in #1. Demzufolge wird eine "Geburtsurkunde mit Sterbevermerk" ausgestellt.

    #13Author eineing (771776) 26 Mar 21, 18:09
    Sources

    https://www.sternenkinder-wendland.de/gesetze...

    Für Fehlgeborene werden laut Personenstandsverordnung (§31, Abs. 2) keine Geburts- und Todesurkunden ausgestellt, da sie nicht im Personenstandsregister erfasst werden. Ihr als Eltern könnt euch aber vom Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt stattfand, eine Geburtsbescheinigung ausstellen lassen.


    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc...

    Tot geborene Kinder unter 500 g

    Für diese Kinder können Eltern beim Erlanger Standesamt seit Mai 2013 eine Geburtsbescheinigung mit dem

    Namen des Kindes erhalten, vergleichbar einer Personenstandsurkunde.



    https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Gebu...

    Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Comment

    Mag mal wieder vom Land abhaengen (siehe Links oben).


    Um die Sache noch mehr zu verwirren (dritter Link): Einige Standesaemter stellen wohl auch Geburtsbescheinigungen fuer lebend geborene Kinder anstelle von Geburtsurkunden aus, wenn der Name noch nicht feststeht.

    #14Author Mausling (384473)  26 Mar 21, 19:06
    Comment

    Fehlgeburten sind keine Totgeburten. Der Unterschied wird im link in #1 ebenfalls kurz erläutert.

    #15Author eineing (771776) 26 Mar 21, 21:18
    Comment

    Entschuldigung, ich hatte nicht kapiert, dass du das mein "Totgeburt" korrigiert hast.


    Gebe dir voellig recht, meine fehlerhafte Formulierung: die Bescheinigungen gibt es fuer Sternenkinder/Fehlgeburten, nicht fuer Totgeburten.

    #16Author Mausling (384473) 26 Mar 21, 21:34
    Comment

    Re #11: The fact remains that my “certificate of live birth” is the only official document relating to my birth that I need or can get. It is, indeed, my “birth certificate.” A translation that would indicate that it is somehow different in function from a “Geburtsurkunde” would be wrong.

    #17Author hbberlin (420040) 27 Mar 21, 09:04
    Comment

    #17:


    Auszuschließen ist in deutschen Amtsstuben (gerade in der Hauptstadt) natürlich nichts, aber ich kann mir nicht oder allenfalls schwer vorstellen, daß das Standesamt die Übersetzung bzw. Urkunde selbst als unzureichend zurückgewiesen hätte, falls der Übersetzer deren Bezeichnung “certificate of live birth” mit „Bescheinigung der Lebendgeburt“ (an Stelle von „Geburtsurkunde“) übersetzt und beglaubigt hätte – zumal das Standesamt selbst ja augenscheinlich des Englischen nicht mächtig ist.


    Entscheidend dafür, ob das fragliche Schriftstück für den Zweck als ausreichend anerkannt wird, für den üblicherweise eine „Geburtsurkunde“ verlangt wird, dürfte weniger die Bezeichnung als vielmehr der Urheber (Aussteller) sein („Amt“ oder Krankenhaus, Arzt, Hebamme).

    #18Author Kurt A. (1313470) 27 Mar 21, 13:39
    Sources
    Zu Englischkenntnissen bei Behörden:
    Ich denke, es gibt hier keinen Grund, die Nase allzu hoch zu tragen. Wenn das Gesetz eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung verlangt, bleibt dem Beamten keine andere Wahl, als eine solche Übersetzung zu fordern, ganz unabhängig von seinen eigenen Sprachkenntnissen.
    Ich habe mehrfach englische Bescheinigungen bei deutschen Behörden eingereicht (Auslandsstudium der Tochter), die ausnahmslos ohne Übersetzung akzeptiert wurden.
    Comment
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    #19Author eineing (771776) 27 Mar 21, 13:56
    Comment

    Glücklicher Mensch! - Darum ging’s (mir) zwar nicht, aber beiläufig mache ich darauf aufmerksam (erinnere daran), daß nach § 2 Abs. 1 der (deutschen) Personenstandsverordnung „... eine Übersetzung in die deutsche Sprachegefordert werden soll ([meine Hervorhebung] - also nicht muß!), (sofern) einem Standesamt fremdsprachige Urkunden vorgelegt (werden)“. Übersetzungen (gar beglaubigte) sind also keineswegs stets vom „Gesetz (...) verlangt“ – selbst bei einer Eheschließung nicht.


    Mir gegenüber lehnten andererseits schon Amtspersonen („Bürger“[sic!]amt) ab, eine vorausgefüllte Bescheinigung in französischer Sprache mit gleichzeitigen Übersetzungen ins Englische, Spanische, Italienische und Portugiesische zu vervollständigen und zu unterschreiben, da „Amtssprache Deutsch (sei)“. Eine gesetzliche Vorschrift, die einem deutschen Amt verbietet, einen in (einer) zumindest geläufigen fremden Sprache(n) abgefaßten Vordruck in der Amtssprache Deutsch (mit Angaben des Amtes [Behörde], der Amtsstellung des Unterzeichners, Ort und Datum!) zu ergänzen, ist mir freilich nicht bekannt.


    #20Author Kurt A. (1313470)  27 Mar 21, 15:07
     
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