| Comment | "Billigend in Kauf nehmen" ist ein Konzept aus dem deutschen Strafrecht und dient zur Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Wer den Taterfolg billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Im "billigend in Kauf nehmen" steckt, das der Täter sich mit dem Taterfolg abfindet, auch wenn er ihn nicht anstrebt (er denkt "egal", "was solls", "und wenn schon").
Das englische Strafrecht kennt, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht die deutsche Zweiteilung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, sondern eine Dreiteilung zwischen intent, recklessness und negligence.
Das Konzept der "recklessness" scheint aber in etwa Umstände zu treffen, die in Deutschland als "billigende Inkaufnahme" gewertet würden.
Z.B. Wikipedia zu recklessness: Recklessness usually arises when an accused is actually aware of the potentially adverse consequences to the planned actions, but has gone ahead anyway, exposing a particular individual or unknown victim to the risk of suffering the foreseen harm but not actually desiring that the victim be hurt.
Kurz: Ich denke, etwas mit "recklessness" wäre treffender als "to accept tacitly". Letzteres ist eine Idee aus dem Vertragsrecht (stillschweigende Genehmigung).
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