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  • Subject

    Weisungspflicht

    [law]
    Sources
    -Beauftragter für Immissionsschutz
    -Beauftragter für Gewässerschutz
    -Beauftragter für Abfallwirtschaft
    -Beauftragter für Gefahrstofftransport
    -Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Comment
    What is a Weisungspflich? And what is it in English? Thanks!
    AuthorLaraUS (239207) 02 Jun 07, 12:34
    Comment
    Could this be an obligation to (give) report?
    #1AuthorRES-can02 Jun 07, 12:44
    Suggestionduty of notification
    Sources
    yes, i think so, RES.
    looks like "pflicht, darauf HINzuweisen/ mitzuteilen" etc...

    duty of notification, I'd say.
    #2Authornixnutze (314952) 02 Jun 07, 12:46
    Suggestionobligation to give report
    Sources
    These officers are not subject to any obligation to give report, and provide annual updates to management on recent/current requirements and the state of technology.
    Comment
    Thanks! I think this works...apparently, they're not bound to report their employer??
    #3AuthorLaraUS (239207) 02 Jun 07, 17:24
    Comment
    Vorsicht, ich halte diese Interpretation/Übersetzung definitiv für falsch. Meiner Meinung geht es hier darum, dass diese Personen nicht weisungsgebunden sind. Möglicherweise auch, dass sie nicht verpflichtet sind, Weisungen zu erteilen. Keinesfalls hat das aber mit Hinweisen/notifications/reports zu tun! Aber hier sollte sicherlich am besten ein Jurist etwas Fundiertes dazu sagen.
    #4AuthorMerl02 Jun 07, 17:36
    Comment
    ich gebe Dir recht
    ich denke auch eher, dass sie an keine Weisungen gebunden ist

    #5Authorsorcière (236526) 02 Jun 07, 17:39
    Suggestionja, da dort steht..
    Sources
    KEINER Weisungspflicht... müsste es wohl heissen no obligation to give report oder no duty of notification..
    Wie Laura schon sagte:
    "These officers are not subject to any obligation to give report..."
    #6Authornixnutze (314952) 02 Jun 07, 17:44
    Comment
    nixnutze, wie kommst darauf, Weisung könne gleichbedeutend mit Hinweis bzw. notification/report sein? Das ist nicht nur sprachlich verdreht, sondern gibt auch inhaltlich keinen Sinn: "These officers are not subject to any obligation to give report und berichten jährlich an die Geschäftsleitung..." - so geht der Satz nämlich weiter.
    #7AuthorMerl02 Jun 07, 18:00
    Comment
    @Merl: LaraUS kann von Glück sagen, dass Du aufgepasst hast. Ich habe noch nicht recherchiert, aber nixnutzes Deutung ist völliger Zimt!
    #8Author AndreasS (251947) 02 Jun 07, 18:10
    Suggestionachsoo, jetzt versteh ich, was du meinst..
    Sources
    RES ist Schuld :-) Er/Sie bracht mich auf diese Spur.. Wie du siehst, Andreas, war RES Deutung auch Zimt, und du bist Vanille hahahaha..
    Dass man dann gleich Zimt ist, versteh ich nicht! Sonst geht's aber gut, ne?
    #9Authornixnutze (314952) 02 Jun 07, 18:14
    Suggestionalso nochmal:
    Sources
    Ok merl, ich verstehe jetzt, was du meinst.. Ich dachte, es ginge in deinem Beitrag ums "keine", aber jetzt hab ich's wohl doch noch begriffen..
    Wie dem auch sei, Andreas, nochmal zu dir: hätte echt nicht sein gemusst.. echt nicht..
    #10Authornixnutze (314952) 02 Jun 07, 18:17
    Comment
    ok, ich harre und warte auf Weisung ;-)
    #11AuthorLaraUS (239207) 02 Jun 07, 18:18
    Comment
    Runtergebrochen bedeutet das:
    Einer Weisungspflicht nicht zu unterliegen bedeutet, die Entscheidung, ob Maßnahmen getroffen werden müssem, liegt ausschließlich bei einem selbst und nicht bei anderen. Beispiel:
    In Bremer ist ein Polizist generell nicht verpflichtet, einen finalen Rettungsschuss auf Anordnung eines Weisungsberechtigten durchzuführen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme getroffen werden muss, liegt ausschließlich bei ihm selbst.

    Geht in die Richtung .. is not subject to directives
    #12AuthorH.B.02 Jun 07, 18:26
    Suggestioncompletely independent
    Comment
    es geht hier nicht darum, dass sie nicht weisungsbefugt sind
    #13Authorübs02 Jun 07, 18:27
    Comment
    Die Lage ist verworren!

    Ich habe Fundstellen für vier Bedeutungen für "Weisungspflicht" gefunden. Mir scheint nur die erste (A) richtig zu sein.

    A. Die Pflicht, berechtigten Weisungen nachzukommen.
    In dieser Bedeutung müsste formuliert werden: "der / einer Weisungspflicht unterliegen". Als Adjektiv wäre dann "weisungspflichtig" identisch mit "weisungsgebunden".

    Beispiel:
    Abgeordneter Dr. GRAF (F) erinnerte daran, dass die Reform wesentliche Wünsche der Universitäten erfülle: Die Universitäten bekommen nun Personalhoheit, Budgethoheit, Organisationshoheit und Ressourcenhoheit, sie werden aus der Kameralistik ausgegliedert und aus der Weisungspflicht entlassen.
    http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0502/1_3ap...

    Gemeint ist, dass die Universitäten nicht mehr an (staatliche) Weisungen gebunden sind.

    B. Die Berechtigung, Weisungen zu erteilen.
    In dieser Bedeutung könnte formuliert werden: "die / eine Weisungspflicht besitzen". Diese Deutung ist vermutlich falsch. Es müsste heißen: "Weisungsberechtigung".

    Beispiel (aus Österreich):
    "Nach § 62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte. Aber immer : Personenschutz geht vor Sachschutz!!"
    http://www.wiener-versicherungsmakler.at/html...

    C. Die Pflicht, Weisungen zu erteilen.
    In dieser Bedeutung wird formuliert: "die / eine Weisungspflicht wahrnehmen". Diese Bedeutung ist haarsträubend!

    Beispiel (aus der Schweiz):
    "Im weiteren tat der Gemeindepräsident seine Verärgerung über die Aufsichtskommission kund, die ihre Aufsichts- und Weisungspflicht kaum wahrgenommen habe."
    http://www.augusta-raurica.ch/docs/gerichte/o...

    C. Als Synonym für "Weisungen".

    Beispiel:
    "Der Vorstand unterliegt der Weisungspflicht des Beirats."
    http://www.aktionsgruppe.de/satzung.html
    Gemeint ist höchstwahrscheinlich:
    "Der Vorstand ist gegenüber dem Beirat weisungsflichtig", d.h.
    "Der Vorstand unterliegt den Weisungen des Beirats."

    P.S. Eigenartigerweise wird formuliert: "A untersteht Bs Weisungspflicht", was meinem Sprachgefühl völlig widerspricht. Es müsste m.E. heißen: "A ist gegenüber B weisungspflichtig."

    Beispiel:
    "Als Angestellte würden sie der Weisungspflicht ihrer Vorgesetzten, die in der Regel Nichtinhaber eines Anwaltspatentes sind, unterstehen."

    ----------------
    Zusammenfassung:
    "Weisungsberechtigung". A ist gegenüber B weisungsberechtigt.
    Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.

    "Weisungspflicht": B ist A gegenüber weisungspflichtig.
    Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.
    ----------------

    LaraUS: Do you get it?
    Weisungspflicht: Obligation to follow directives / instructions / oders.
    #14Author AndreasS (251947) 02 Jun 07, 18:55
    Comment
    @nixnutze: Ich bitte meine Grobheit zu entschuldigen. "Zimt" ist tatsächlich eine eher milde Form der Abqualifizierung, viel milder als "Stuss", was mir zunächst eingefallen war. Dennoch würde ich nie so weit gehen, eine Person als "Zimt" zu bezeichnen, wohl aber eine Meinung. Ich nehme den Ausdruck aber gerne zurück und ersetze ihn durch "irrig". Das klingt doch ganz menschlich, oder?
    #15Author AndreasS (251947) 02 Jun 07, 19:02
    Comment
    übs
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Geschäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Schau mal genauer hin...
    #16Author--02 Jun 07, 19:03
    Comment
    Aha! Thank you everyone and especially AndreasS for all that research. So basically - no one can tell these people what to do :-) They owe obeisance to no one...
    #17AuthorLaraUS (239207) 02 Jun 07, 19:04
    Comment
    er sorry, meant OBEDIENCE not obeisance.
    #18AuthorLaraUS (239207) 02 Jun 07, 19:06
    Comment
    @LaraUS:
    Ja, so ist es richtig. Es ist dieselbe Idee, wie sie in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 zum Ausdruck kommt:
    "Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

    Das Wort "weisungspflichtig" sollte aus der deutschen Sprache verschwinden. Kaum jemand benutzt es richtig. "An Weisungen (nicht) gebunden" reicht.

    Hier Dein Satz, so gut ich ihn übersetzen konnte:
    "All officers owe obedience to no one and report annually to the board of directors (?) about the current state of requirements and (about) the (current) technological state of the art."
    #19Author AndreasS (251947) 02 Jun 07, 19:22
    Sources
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Comment
    All officers work autonomously and are only required to submit annualy a report to management/the board of directos regarding current requirements and recent/pertinent/current technical developments/the technical state of affairs.

    at least this is what i understand...
    #20Authornoli02 Jun 07, 19:34
    Comment
    anually
    #21Authornoli02 Jun 07, 19:35
    Sources
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Comment
    Ok guys - calm down :) I didn't go for the entire sentence with "keiner", only the word (I thought that would have been obvious?)

    These [officers]??? are NOT required/are under no obligation to give report. However, they do report annually to...etc
    #22AuthorRES-can02 Jun 07, 20:22
    Comment
    @RES-can:
    Das Problem war schon gelöst. Dein Vorschlag ist leider falsch. Die Herren und Damen sind niemandem Gehorsam schuldig und müssen einen jährlichen Bericht erstatten.

    Oder bedeutet "to give report" etwa "gehorchen"? Dann hätte ich Pech gehabt.
    #23Author AndreasS (251947) 02 Jun 07, 21:13
    SuggestionAndreas
    Sources
    Ich weiß, dass nicht ICH, sondern meine Deutung wohl Zimt war :-) Deshalb sagte ich ja auch "Dann war RES Deutung wohl auch Zimt", wie dem auch sei.. wollte es nur auf die leichte Schulter nehmen und habe deshalb auch gesagt: Ich bin Zimt und du bist Vanille :-) Verstehst? Aber ist auch nicht so wichtig jetzt.
    Schönes Wochenende @ all.
    #24Authornixnutze (314952) 02 Jun 07, 21:18
    Comment
    it's all good
    have a good weekend - what's left
    #25AuthorRES-can02 Jun 07, 22:38
    Comment
    AndreasS hat recht. Mit "keiner Weisungspflicht unterliegen" ist ausschließlich das gemeint, was er in #14 unter A. erläutert hat. "weisungsfrei" oder "nicht weisungsgebunden" wäre wesentlich kürzer und vor allem verständlicher.

    "Weisungspflicht"/"weisungspflichtig" ist ein Sonderfall. "-pflicht" und "-pflichtig" bezeichnen zwar in aller Regel die Pflicht, etwas aktiv zu tun (Zahlungs-, Aufsichts-, Unterhalts- etc.). Allerdings geht es bei "Dialysepflicht" und "dialysepflichtig" auch nicht darum, dass der Patient eine Dialyse durchführt (das tut der Arzt), sondern dass er sie über sich ergehen lassen muss. "Polizeipflicht"/"polizeipflichtig" ist noch so ein Ausdruck, unter dem ein Nichtjurist sich wahrscheinlich gar nichts vorstellen kann.
    #26Author Frank FMH (236799) 02 Jun 07, 22:48
    Comment
    Vielen Dank--Ihr habt mir sehr geholfen!
    #27AuthorLaraUS (239207) 03 Jun 07, 08:04
     
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