| Comment | hi,
i.A., i.V. und ppa. kennzeichnen im Deutschen als Teil der Unterschrift den Umfang der (kaufmaennischen) Vollmacht, die dem Unterzeichnenden erteilt wurde. Eine Unterschrift unter einem Geschaeftsbrief schaut z.B. so aus:
Muster GmbH Emil Muster -> gar kein Zusatz - so unterschreibt der Inhaber (pers-Ges.), Geschaeftsfuehrer (GmbH) oder Vorstand (AG)
Muster GmbH ppa. Hermann Mueller -> per prokura. Herr Mueller ist also Prokurist der Muster GmbH. Diese Vollmacht muss schriftlich und persoenlich erteilt werden, und im Handelsregister eingetragen werden (fuer Aussenwirkung). Wird ueblicherweise mit den HR-Aenderungen veroeffentlicht (Zeitung). Prokura umfasst alle Geschaefte, die der "Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt"
Muster GmbH i.V. Emil Beispiel -> in Vollmacht. Herr Beispiel hat allgemeine Handlungsvollmacht fuer alle branchentypischen Geschaefte der Beispiel GmbH. Er darf nicht "Prinzipalgeschaefte" durchfuehren, z.B. anderen Prokura erteilen, oder Bilanzen zeichnen.
Muster GmbH i.A. Manfred Meier i.A. Name = im Auftrag, also eine eingeschraenkte Vollmacht, die Art der Einschraenkung kann unterschiedlich sein.
im Englischen sind mir keine aehnlich geregelten Zusaetze bekannt, der Titel wird meistens voll ausgefuehrt, ist aber nicht unbedingt Zeichen einer Vollmacht. |
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