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    English missing

    Unterschied zw. Kündigung und Entlassung?

    Subject

    Unterschied zw. Kündigung und Entlassung?

    [law][Österreich]
    Sources
    Eine Kündigung oder Entlassung wegen XXX ist unwirksam. (aus einem Arbeitsvertrag)
    Comment
    Es sind wieder mal die Juristen gefragt: Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung, und weiß zufällig jemand, ob auch auf Englisch eine Unterscheidung gemacht wird?
    Vielen Dank erst mal!
    Author the kat (387522) 06 Jun 08, 10:09
    Comment
    *bump*

    #1Author the kat (387522) 06 Jun 08, 11:12
    Sources
    In Österreich wird der Begriff „Entlassung“ nur im Sinne von vorzeitige Entlassung aus wichtigem Grund (gemäß § 27 AngG, zum Beispiel Untreue) verwendet. Daher kann es in Österreich zwar Massenkündigungen, nicht aber Massenentlassungen geben.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Entlassung
    Comment
    Kommt der Text eventuell aus Österreich?

    Eine Entlassung ist fristlos, eine Kündigung fristgerecht
    #2Author penguin (236245) 06 Jun 08, 11:16
    Comment
    Bin zwar keine Juristin, aber so weit ich weiß geschieht eine Kündigung in A normal nach Vertrag und eine Entlassung geschieht aus wichtigem Grund und ggf. fristlos, d.h. wenn der Arbeitnehmer was angestellt hat und rausgeschmissen wird.
    #3Authortigger06 Jun 08, 11:18
    Comment
    There is another difference:

    both Arbeitgeber and Arbeitnehmer can kündigen
    but only the Arbeitgeber can entlassen.

    in English:

    kündigen= to give notice (valid for both employee and employer)
    entlassen= to lay off/to fire
    #4Authorodondon irl06 Jun 08, 11:20
    Sources
    Im Gegensatz zur fristgebundenen Kündigung löst eine Entlassung das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung auf. Dafür muss ein wichtiger Grund dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unmöglich machen.
    http://inhalt.monster.at/11212_de-at_p1.asp
    Comment
    Bei einer Entlassung dürfte es offensichtlich keine Fristen geben, welche einzuhalten sind.
    #5AuthorGermknödel (Ö) (427811) 06 Jun 08, 11:21
    Suggestioncancelation/ dismissal
    Sources
    na, vor allem kann eine kündigung beidseitig erfolgen, während das bei einer entlassung schwerlich möglich ist. i would go for 'dismissal' in english (eher entlassung, kann aber auch kündigung sein) und cancelation (für kündigung, betonung des endes der frist).
    'dismissal' weist, meiner meinung nach, eher auf einen rausschmiss hin. (vgl. mtv - 'dismissed' ;-)
    #6Authorjul06 Jun 08, 11:22
    Comment
    jul, cancellation ist im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen aber nicht der richtige Begriff
    #7Author penguin (236245) 06 Jun 08, 11:24
    Comment
    oh.na gut. danke für den hinweis...
    #8Authorjul06 Jun 08, 11:26
    Comment
    Vielen Dankan allen!

    Was haltet ihr von "termination and dismissal"? Termination kann auch von beiden Seiten vorgenommen werden, oder? (auch wenn es schrecklich klingt...)

    @ penguin - ja, richtig, der Text ist aus Österreich, aber auch deutsches Recht scheint zwischen den Termini zu unterscheiden.
    #9Author the kat (387522) 06 Jun 08, 11:29
    Comment
    Kündigen können zwar beide Seiten aber immer nur einer. Wenn beide das Arbeitsverhältnis beenden wollen, ist es ein Aufhebungsvertrag.
    Es gibt fristgerechte und außerordentliche Kündigungen, wobei letztere fristlos sein können aber nicht müssen!
    Entlassen ist mir als Rechtsbegriff (D!) nicht geläufig. Ich würde es eher auf die faktische Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen, die der Kündigung folgt.
    #10Author judex (239096) 06 Jun 08, 11:53
    Comment
    @kat
    How about termination with or without notice?
    #11AuthorSteve (BE)06 Jun 08, 11:54
    Comment
    ... because usually only the employer needs grounds for Kündigung, so I don't quite see resignation on the part of the employee could be relevant.
    #12AuthorSteve (BE)06 Jun 08, 11:58
    Comment
    #4 Odondon irl:

    "both Arbeitgeber and Arbeitnehmer can kündigen
    but only the Arbeitgeber can entlassen."

    Das ist richtig, es gibt aber - zumindest in AT - ein Gegenstück zur Entlassung: der sogenannte Austritt. Wenn sich der Arbeitnehmer etwas grobes zu Schulden kommen lässt - zB er ohrfeigt den Arbeitnehmer - kann dieser seinen Austritt erklären. Dieser ist fristlos, d. h. sofort wirksam, und Abfertigungsansprüche bleiben erhalten.

    Die Beweislast liegt natürlich beim Arbeitnehmer.
    #13Author Chris (AT) (237739) 06 Jun 08, 12:02
    Comment
    ... pardon, sollte natürlich heißen:

    "Wenn sich der Arbeitgeber etwas Grobes zu Schulden kommen lässt"
    #14Author Chris (AT) (237739) 06 Jun 08, 12:03
    Comment
    ... und natürlich:

    "kann der Arbeitnehmer seinen Austritt erklären"

    Ich glaube, ich sollte besser ins Wochenende starten.
    #15Author Chris (AT) (237739) 06 Jun 08, 12:05
    Comment
    Der Eintrag im angeführten Wiki-Link unter "Privatrechtliche Bedeutung" scheint mir falsch. Ob der Eintrag "Österreich" stimmt, kann ich nicht beurteilen.
    #16Author judex (239096) 06 Jun 08, 12:06
    Comment
    Thanks everybody.

    Steve, re #11: that's a good idea - sometimes you get so stuck on the idea of using 2 words that you don't think of just modifying one to make it fit... :-)
    #17Author the kat (387522) 06 Jun 08, 12:06
     
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