Advertising - LEO without ads? LEO Pur
LEO

It looks like you’re using an ad blocker.

Would you like to support LEO?

Disable your ad blocker for LEO or make a donation.

 
  •  
  • Subject

    bon pour accord

    Context/ examples
    La signature vaut pour: bon pour accord entier et sans réserve
    AuthorLinnea05 Dec 05, 10:27
    Suggestionzur Unterschrift , i.S. von: mit dem Inhalt einverstanden
    Context/ examples
    Bon pour accord (J’ai pris connaissance des 5 pages de ce contrat et en accepte les termes des conditions générales)
    Comment
    Bei französischen Veträgen recht üblich, bei deutschen weniger.
    #1AuthorRosenthal05 Dec 05, 11:49
    SuggestionZur Unterschrift
    Context/ examples
    der Rest war nur erklärend gemeint... ;)
    #2AuthorRosenthal05 Dec 05, 11:51
    Context/ examples
    La signature vaut pour: bon pour accord entier et sans réserve

    Am Ende eines Vertrages heißt das soviel wie: Mit der Unterschrift bestätige ich, daß ich den Inhalt des Vertrages zur Kenntnis genommen und vorbehaltslos akzeptiert habe.

    Manchmal soll dadurch auf alle Vertragsteile (etwa auch AGB auf einer Rückseite Bezug genommen werden)
    #3AuthorRosenthal05 Dec 05, 12:38
    Suggestiongut für die Vereinbarung
    #4Author zorbeck (1282478) 21 Oct 25, 18:55
    Comment

    Doucet / Fleck (1988, auf Papier) hat da : 


    bon pour (ZR) gut für ... (Formel, die der frz. Schuldner bis 1980 vor seine Unterschriift setzen mußte, um seiner Verpflichtung Rechtskraft zu verleihen).

    #5Author no me bré (700807) 21 Oct 25, 19:37
    Comment

    zorbeck, war es wirklich nötig, diesen Faden nach 20 Jahren auszugraben, um - mit Verlaub gesagt - solchen Unsinn zu verzapfen? Rosenthal hatte bereits alles Nötige gesagt.

    #6Author Yps (236505) 22 Oct 25, 10:30
    Comment

    Wobei es heute eher darum geht, damit die wesentliche Unterschrift zu identifizieren, soweit mehrere (in einem Vertrag / Formular) notwendig sind.

    #7Author robojingler (1321596) 22 Oct 25, 13:24
    Comment

    Wie kommst du darauf, robojingler? Es ist genau so, wie Rosenthal es in #1 erwähnte, gleich wieviele Unterzeichnende es gibt.

    #8Author Yps (236505) 22 Oct 25, 14:23
    Comment

    Ich meinte nicht mehrere Vertragsparteien, sondern mehrere Unterschriften der gleichen Vertragspartei.


    Rechtlich gesehen ist nur eine Unterschrift jeder Vertragspartei notwendig (wesentlich). Oft lassen sich jedoch z.B. Versicherungen und Banken die allgemeinen Geschäftsbedingungen und besondere Klauseln einzeln abzeichnen. Es gibt dazu in Frankreich sogar eine gesetzliche Regelung betreffend Kreditverträge: hier müssen die Angaben zur Kreditwürdigkeit separat unterzeichnet werden (Article L312-17 - Code de la consommation). Nur der Hauptvertrag erhält ggf. den Zusatz (bon pour accord, lu et approuvé etc.) und identifiziert so die rechtlich wesentliche Unterschrift in Bezug auf das Ensemble der Unterlagen.


    Der Zusatz hat übrigens keine Rechtsnotwendigkeit, jedoch (im Streitfall) eine hohe Beweiskraft.

    #9Author robojingler (1321596)  22 Oct 25, 15:10
    Comment

    Dieses "Bon pour accord" wird meist nicht im juristischen Zusammenhang verwendet, sondern intern. Z.B. um seinen Urlaub absegnen oder einfach eine bestimmte Handlung/Initiative genehmigen zu lassen.

    Da es im Dt. so etwas nicht gibt (m.W.), genügt eigentlich die Erklärung von Rosenthal in #1 völlig. Alles andere ist vor allem verwirrend.

    #10Author Yps (236505) 24 Oct 25, 10:18
    Comment

    Sorry, aber der Kontext des OP war sicher nicht, den Urlaub absegnen (zu lassen).

    #11Author robojingler (1321596)  24 Oct 25, 11:50
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt