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    Wrong entry in LEO?

    registered design - Geschmacksmuster

    Wrong entry

    registered design - Geschmacksmuster

    Examples/ definitions with source references

    https://www.dpma.de/infos/faq/faqs.html nicht existent, da der Begriff Geschmacksmuster obsolet geworden ist, daher:

    https://www.dpma.de/index.html neue Seite


    Comment

    Der gesamte Eintrag müsste entweder ganz gelöscht oder aber überarbeitet werden, auch die Beiträge im Forum. Falls er aufrechterhalten werden sollt, muss klar gestellt werden, dass es sich hier um einen vielleicht für Sprachforscher historisch wertvollen, aber nicht mehr anwendbaren Eintrag handelt.

    Author wunderfitz (1098613) 06 Jun 21, 07:57
    Comment

    Nur weil das Deutsche Patentamt seine Nomenklatur ändert, muss man doch nicht ein Wort aus einem Wörterbuch streichen, das bei google noch mehr als 350.000 Treffer bekommt!

    #1Authorghost_4 (1278168) 06 Jun 21, 11:34
    Comment

    Ich wusste gar nicht, dass hier inzwischen auch Trolle unterwegs sind in Form von spanischen Muttersprachlern die Deutsch schreiben.

    #2Authorwunderfitz (1098613) 06 Jun 21, 12:30
    Comment

    Vorschlag nicht unterstützt.


    Geschmacksmuster kann evtl. als veraltet gekennzeichnet werden, aber das Wort wird für viele Urteile/Aufsätze/Bücher usw. noch benötigt.

    Noch 2017 erschien z.B. das Buch

    Alexander Bulling, Angelika Langöhrig, Tillmann Hellwig: Geschmacksmuster. Designschutz in Deutschland und Europa mit USA, Japan, China und Korea. 4. Auflage. Heymanns, Köln 2017,


    Der Bundesgerichtshof hat noch am 20. April 2021 ein Urteil mit Bezug auf ein Geschmacksmuster erlassen:

    Urteil des X. Zivilsenats vom 20.4.2021 - X ZR 40/19 - (bundesgerichtshof.de)


    Außerdem:

    Europarechtlich ist die Bezeichnung Geschmacksmuster immer noch zutreffend, vgl. §§ 62 ff. DesignG.

    Design (Schutzrecht) – Wikipedia

    Dazu:

    § 62

    Weiterleitung der Anmeldung

    Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern nach Artikel 35 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. EG 2002 Nr. L 3 S. 1) eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) weiter



    Zu #2: Wer ist hier der Troll? Du musst doch nicht gleich mit der Keule zuschlagen, zumal Deine Fachgebiete sind:

    philology, linguistics, grammar, educational, culinary, gastronomy, oenology,


    und nicht an erster Stelle Jura.

    Man darf ja jederzeit außerhalb seines Fachgebiets Vorschläge machen, muss aber nicht gleich die Unhöflichkeit grundlos auf die Spitze treiben.


    #3Authorwienergriessler (925617)  06 Jun 21, 16:25
    Comment
    #2: Ich wüsste nicht, was die Muttersprache damit zu tun hat.

    Nicht unterstützt.
    #4AuthorNirak (264416) 07 Jun 21, 13:47
     
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