| Comment | Länder ab einer gewissen Größe können ein Oberstes Landesgericht haben, derzeit macht nur Bayern Gebrauch davon (Sachsen und Thüringen, die Bayern sonst alles nachgemacht haben, sind wohl zu klein dafür ;-) Die Bayerische Landesregierung hat vorgeschlagen, das BayObLG abzuschaffen, ob das passiert ist noch offen. Es gibt inzwischen sogar einen Verein der Freunde des BayObLG.
Grob gesagt: Das BayObLG ist in Strafsachen für (fast) alles zuständig, wofür in anderen Bundesländern ein OLG zuständig ist. In Zivilsachen ist es im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit für alles zuständig, was andernorts die OLGe machen. In streitigen Zivilsachen ist es an Stelle des BGH für Revisionen gegen Urteile der OLGe zuständig, bei denen bayerisches Landesrecht einschlägig ist. (Da Revisionen in Bayern deswegen beim BayObLG einzulegen sind, ist das ein gewisser Vorteil, denn ich brauche für die vorsorgliche Revisionseinlegung zur Fristwahrung noch keinen BGH-Anwalt mandatieren. Das kann noch mein OLG-zugelassener Anwalt mit erledigen - Kostenvorteil, wenn ich es dann bei ungewissen Erfolgsaussichten doch lieber lasse)
Die Kostenersparnis bei der Abschaffung dürfte relativ gering sein, ob es wirklich dafür steht - ich bin gespalten. |
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