Es ist und bleibt als Übersetzung falsch, losgelöst vom falschen Gebrauch in beiden Sprachen.
Dies soll nicht zuletzt la Constitution française (die französische Verfassung von 1958 (Art. 34)) und die ihr zugrunde liegende Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen de 1789 (Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist der Grundtexte, mit denen am 26. August 1789 die Demokratie und Freiheit in Frankreich begründet wurden) belegen.
Jetzt dürfen wir dann wohl die Geschichte neu schreiben oder zumindest die deutschen Übersetzungen, da nun eines der fundamentalen Menschenrechte nicht mehr das Eigentum sondern der Besitz ist: Art 2: Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf
Besitz, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.
@ #23,
Céline: Wenn Leo konsequent ist, dann müssen jetzt alle sprachlichen Formen (mit propriétaire / Besitzer) wie die des zweiten Links oben ebenso angepasst werden:
être en pleine propriété de ses facultés mentales [dr.] / im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein )Ebenso müssen auch die unter dem 3. Link aufgeführten Übersetzungen wie folgt ergänzt werden:
- propriété intellectuelle [dr.] / geistiges Eigentum [Urheberrecht] (ugs. nicht jur. auch: geistiger Besitz)
....
- Organisation mondiale de la propriété intellectuelle [abrév.: OMPI] / Weltorganisation für geistiges Eigentum (ug., nicht jur. auch: Weltorganisation für geistigen Besitz) - englische Abkürzung: WIPO
und umgekehrt.
Es werden dann auch folgende Sätze korrekt übersetzt sein:
Ich bin Besitzer eines BMW 1042, welchen ich bei Interleasing geleast habe. / Je suis propriétaire (proprio) d'une BMW 1042 que je pris en leasing chez Interleasing.
Oder ein Dialog mit einem einfacheren Rechtskonstrukt als dem Leasing, der Miete:
Bonjour mon vieux. Je vois que tu as deux voitures, une Renault tout neuve et vielle deux-pattes. Puis-je t'acheter la deudeuche? Alors, je suis propriétaire de la Renault mais j'ai que loué la deuche auprès de mon voisin, alors tu doit d'adresser à lui comme proprio.
Guten morgen mein Bester. Ich sehe Du hast zwei Autos, einen neuen Renault und eine alte Ente. Darf ich Dir die Ente abkaufen? Also, ich bin Besitzer des Renault, die Ente habe ich nur von meinem Nachbarn gemietet, da musst Du mit ihm als Besitzer verandeln.
Oder umgekehrt: Ich bin Besitzer eines Mietwagens. / Je suis propriétaire d'une voiture de loation.
usw. usw. die Schleusen für echt babylonisches Sprachgewirr sind komplett geöffnet.
@ #22,
Nirak: Ich danke Dir für Deinen Versuch zu einem (m.E. schlechten) Kompromiss); ich habe trotzdem versucht ihn noch etwas zu verbessern.
Ich glaube, dass in dieser Diskussion der Duden unverfänglich ist. Duden definiert korrekt, was Eigentum ist, nämlich die rechtliche Herrschaft (aber nicht unbedingt die tatsächliche [die hat eben der Besitzer]) Herrschaft hat. Erst bei den Synonymen kommt der Besitz ins Spiel.
Ich habe keinen missionarischen Auftrag, die falsche Verwendung von Besitz und Eigentum in beiden Sprachen zu korrigieren, ich kann damit leben, dass die beiden Worte nicht immer richtig verwendet werden. Was aber bekämpfe ist de Tatsache, dass ein falsches Übersetzungspaar angegeben wird. Spricht der Franzose zu Recht oder zu Unrecht von seinem proprio oder von einem propriétaire, dann kann man das doch ruhig mit Eigentümer übersetzen, die Übersetzung ist dann nicht falsch. Wenn man aber den französisch richtigen Eigentümer mit Besitzer übersetzt ist das klar falsch - und umgekehrt.
Ich habe auch keine Mühe mit den deutschen Wörtern Grossgrundbesitz (richtig in französisch: grande propriété), Grundbesitz (richtig in französisch: propriété foncière), denn dabei handelt es sich eben nicht um juristische sondern um veraltete deutsche Begriffe. Und gerade eine wirklich falsche Übersetzung hilft nicht, mit den Freunden und Mitmenschen zu kommunizieren, vor allem nichtjuristisch. Ich mache diesen Aufwand nicht für die Juristen, die kennen den in fast allen Rechtsordnungen vorkommenden Uunterschied zwischen Eigentum und Besitz. In Leo sind bis jetzt Eigentum und Besitz weitgehend korrekt übersetzt, vgl. meinen Kommentar unter #18. Einzig bei den entsprecehnden Personen welche besitzen oder das Eigentum haben, dem Eigentümer oder dem Besitzer soll das anders sein, das macht doch keinen Sinn.
Und um noch eines der erwähnten Beispiele zu wiederholen. In Leo wird korrekt übersetzt: anticoagulant m. das Antikoagulans. Der im normalen deutschen Sprachgebrauch verwendete (falsche) Ausdruck Blutverdünner ( "Blutverdünner" liefert immerhin 70'000 Gluglus
http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&so... ) ist weder bei Leo, noch bei Pons übersetzt. Wenn es den Ausdruck diluant de sang geben würde, dann würde ich auch das Wortpaar Blutverdünner - diluant de sang unterstützen, aber nicht die falsche Übersetzung des korrekten Ausdrucks.