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    *propriétaire - Besitzer

    Examples/ definitions with source references
     
    Comment
    "propriétaire" ist nicht "Besitzer", sondern allein Eigentümer. (Während Besitz tatsächlich bestimmt wird, richtet sich das Eigentum nach der Rechtsordnung.)
    Somit ist zumindest hinter "propriétaire" iSv Besitzer ein "fam." als LEO-Eintrag zu ergänzen.
    AuthorBVerfGE (479667) 06 May 09, 20:47
    Comment
    Ich kenne die juristische Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer, trotzdem würde ich zögern, Besitzer als fam. zu kennzeichnen. Ist es wirklich umgangssprachlich, zum Beispiel von einem (Groß)grundbesitzer (propiétaire foncier / terrien, grand propriétaire) zu sprechen? Auch PONS und Langenscheidt machen zwischen Eigentümer und Besitzer kaum einen Unterschied.
    #1Authormars (236327) 07 May 09, 14:30
    Comment
    Juristisch gesehen gibt es bestimmt einen Unterschied (ich habe gestern itzamna nach langer Zeit wieder einmal gelesen, vielleicht kann er uns mehr dazu sagen...?).
    Evt. détenteur vs. propriétaire ??
    #2AuthorYps (236505) 07 May 09, 14:33
    Comment
    Ich habe verschiedene jurist. Wörterbücher. Übereinstimmend finden sich dort die folgenden Übersetzungen:
    propriétaire = Eigentümer
    possesseur = Besitzer
    détenteur = Besitzer,
    wobei sich unter "propriétaire" auch der "grand propriétaire" und der "propriétaire foncier" finden = Großgrundbesitzer.
    Solch einen Faden hatten wir neulich schon einmal. In meinem dortigen Beitrag habe ich den Unterschied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" auseinander gepuhlt.
    #3Authorhannabi (554425) 07 May 09, 16:54
    Comment
    Was fehlt diesem Faden zum Erfolg?
    #4Authorlasouris (794059) 22 Sep 11, 11:27
    Context/ examples
    propriétaire m./f. [dr.] / der Eigentümer | die Eigentümerin korrekt
    propriétaire m. [techn.] / tatsächlicher Benutzer der Netzverbindung naja
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Besitzer | die Besitzerin - Inhaber, Eigner Inhaber Eigner sind korrekt, Besitzer(in) ist falsch
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Eigner | die Eignerin korrekt
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Hausbesitzer | die Hausbesitzerin fast korrekt, in Franz müsste es heissen (propriétaire (d'appartement, de maison)
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Hauseigentümer | die Hauseigentümerin fast korrekt in Franz. propriétaire (de maison, d'appartement)
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Hauswirt | die Hauswirtin korrekt
    propriétaire m./f. [abrév.: proprio] - abréviation familière / der Inhaber | die Inhaberin soso lala

    related discussion: [fr-de] *propriétaire - Besitzer
    Comment
    Besitzer ist in Deutsch und französisch (détenteur, posseseur) zwar ein Synonym zu Eigentümer, aber eben nicht die korrekte Übersetzung. In einem Übersetzungswörterbuch sollten nicht Synonyme als Übersetzungen herhalten.

    @1 mars: völlig korrekt, Besitzer ist nicht ugs. oder fam. sondern ein (auch juristisch korrekter) deutscher Begriff; aber nicht die Übersetzung für propriétaire.

    @3 hannabi, ich kann Dir leider nicht das Geringste widersprechen, alles voll korrekt.

    Vgl. auch die gehabten Diskussionen zu proprio und den letzten Link oben
    #5Authorstevelefrancais (725002) 22 Sep 11, 22:24
    Comment
    Jetzt fehlt nur noch die Bestätigung der Präsidenten des Bundesgerichtshofs und der Cour de cassation.
    #6Authorhannabi (554425) 10 Oct 11, 11:43
    Comment
    hannabi: Keine schlechte Idee! Denn am BGH gibt bzw. gab es auch fachkundige Übersetzer:
    Herrn Sprick habe ich mal bei einer Fortbildung kennengelernt:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Sprick
    #7AuthorNirak (264416) 11 Oct 11, 12:25
    Comment
    @7: ob das reicht, weiß ich nicht, Nirak. Ich war Übersetzerin in einer höchsten technischen Bundesbehörde, aber das dort verwendete - international festgelegte - Vokabular hat auch keine Gnade vor Leos Augen gefunden.
    #8Authorhannabi (554425) 11 Oct 11, 13:03
    Comment
    hannabi: Mein Vorschlag war nicht ganz ernst gemeint. Gleichzeitig ist Sprick eine interessante Persönlichkeit. Und - nichts für ungut - er ist nicht "nur" Übersetzer, sondern war Richter am BGH. ;-)
    Leo hat halt seine eigenen Regeln - nicht ärgern, nur wundern!
    #9AuthorNirak (264416) 12 Oct 11, 08:23
    Comment
    Sur le plan strictement juridique (qui n'est vraiment pas mon domaine de prédilection), vous avez sûrement raison, mais je ne vois pas de raison de rayer cette paire
    Besitzer - propriétaire
    du dictionnaire, alors que pour une fois, tous nos confrères sont unanimes :

    cf
    HANDWöRTERBUCH DEUTSCH-FRANZöSISCH
    Be'sitzer
    (Be'sitzerin) m (f) propriétaire m,f; JUR possesseur m; détenteur, -trice m,f; den Besitzer wechseln changer de propriétaire, de mains

    PONS UNIVERSELLES WöRTERBUCH DEUTSCH-FRANZöSISCH
    Besitzer
    Besịtzer(in)    Substantiv Maskulin(Feminin)
    propriétaire Maskulin Feminin

    IATE
    Statistics [COM]
    Besitzer
    Hausherr
    Hauswirt

    FR
    propriétaire

    Information technology and data processing, Communications policy [COM] Full entry
    DE
    Besitzer
    FR
    propriétaire

    Larousse

    Besitzer, Besitzerin, Besitzer

    , Besitzerinnen

    der, die
    propriétaire m ou f
    [von Fabrik] patron m, patronne f

    #10AuthorCéline (LEO-Team) (50) 12 Oct 11, 11:46
    Context/ examples
    Wahrig:
    Besitz
    [...]
    4. (umg.) Eigentum

    Besitzer
    [...]
    -> a. Eigentümer, Inhaber

    Comment
    Ich bin für den Erhalt von Besitzer - propriétaire.

    Auch Wahrig kennt für Besitzer die Bedeutung "Eigentümer", schließlich wird das täglich millionenfach verwendet, und zwar nicht nur von "Besitzlosen". Auch z.B. die Sparkassen werben Kunden mit dem Slogan "Werden Sie Besiter eines Einfamilienhauses!"

    Wenn ich auf französisch sagen will: "Mein Hausbesitzer hat mir gekündigt." und statt "proprio" nur "possesseur, détenteur" finde, mag das juristisch korrekt sein, sprachlich aber nicht.
    #11AuthorNirak (264416) 12 Oct 11, 12:26
    Comment
    @Karin Die Sparkassen nützen diese (umgangsprachliche) Zweideutigkeit, im Sinne ihrer Werbung:
    Sie wollen ja Kredite vergeben, und werden somit selbst "Eigentümer", solange der Kredit noch nicht zurückgezahlt ist. Der Kunde wird aber sofort zum Bewohner und "Besitzer" (und vergisst, dass er genausowenig Eigentümer ist, wie als Mieter).
    Ein ganz schön die Tatsachen verdrehender Werbespruch also.

    "Gartenhilfe für Hausbesitzer" adressiert sich an die Besitzer, die sich also um den Garten kümmern, unabhängig ob sie das Haus nun mieten oder ob es ihnen gehört.

    @Céline mir geht es vor allem um die Beispielsätze, die im Deutschen den bezeichnen, der im Haus wohnt, im Französischen den, dem das Haus gehört.related discussion: [fr-de] *propriétaire - Besitzer
    #12Authorlasouris (794059) 12 Oct 11, 12:56
    Comment
    lasouris: Die Beispielsätze sind m.E. völlig sinnlos (wie manch andere Beispiele im Leo) und gehören gelöscht oder ersetzt. Was eigentlich damit gemeint ist, ist unklar.

    Ich will nur darauf hinweisen, dass "Besitzer = propriétaire" dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, wenn auch nicht dem juristischen.

    Die Erklärung zur Sparkassenwerbung (Bank = Eigentümer, Kunde = Besitzer) halte ich für nicht richtig, aber das ist hier nicht so wichtig.
    #13AuthorNirak (264416) 12 Oct 11, 13:25
    Comment
    der Punkt Bank = Eigentümer und Kunde = Besitzer, ist genau der, warum das Wortpaar "propriétaire = Besitzer" in Frage gestellt ist, obwohl man in der unbedachten Alltagssprache die Worte Synonym verwendet.
    Wichtig oder nicht? Auf jeden fall nicht persönlich :)
    #14Authorlasouris (794059) 12 Oct 11, 13:34
    Comment
    @ lasouris : personne ne te contredira (et moi la dernière) sur l'absurdité de certains exemples... (la plupart ?) les exemples sont un point de la "todo-Liste" mais étant au nombre de 6900 dans la base de données, tu comprendras qu'il s'agit d'un travail de longue haleine ;)

    Pourtant cela n'était pas le sujet de ce fil, contrairement à related discussion: [fr-de] *propriétaire - Besitzer , mais bel et bien l'effacement de la paire
    Besitzer - propriétaire
    qui n'est certes pas exacte sur le plan juridique, mais très usitée dans la langue non spécifique.

    Que pensent les puristes d'une notification du genre "langue courante" ?
    #15AuthorCéline (LEO-Team) (50) 12 Oct 11, 14:01
    Comment
    lasouris: Also jetzt doch: Die Bank ist bei einem nicht abgezahlten Kredit (mit Hypothek) nicht Eigentümer des Grundstücks/Hauses. Die Bank als Inhaber der Hypothek hat ein Pfandrecht, daher kann sie bei Nichtbedienung des Kredits fordern, die nichtbezahlten Summen mittels Zwangsvollstreckung so erhalten; die Pfändung und Zwangsversteigerung des Grundstücks kann der Eigentümer (!) durch Zahlung des fälligen Betrags abwenden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek_%28Deut...
    oder BGB §1113 ff. zur Hypothek
    #16AuthorNirak (264416) 12 Oct 11, 14:44
    Comment
    Auch im Internet finden sich einige "Besitzer" die dem Zusammenhang nach "Eigentümer" bezeichnen. Aber die Argumente der Juristen gegen dieses Wortpaar finde ich auch alle sehr nachvollziehbar.

    da nur der propriétaire - Eigentümer mit [dr] vermerkt ist, ist der Eintrag vielleicht deutlich genug?

    Was sagen denn die Hauptstreiter?
    Ps: ich holte den Faden hauptsächlich deshalb aus der Versenkung #4, um dem Kampf gegen proprio - Vermieter den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    #17Authorlasouris (794059) 12 Oct 11, 15:08
    Context/ examples
    Raspel Raffel Reibe - râpe, rafle
    raspeln, raffeln, reiben - râper, frotter, gripper

    Raspel: http://www.duden.de/rechtschreibung/Raspel_Ku...
    Bedeutungsübersicht:
    1.grobe Feile (besonders zur Bearbeitung von Holz und anderen weicheren Materialien)
    2.Küchengerät zum Zerkleinern besonders von Gemüse, das meist aus einem mit vielen scharfkantigen Löchern, Schlitzen o. Ä. versehenen Blech und einem oder zwei Griffen aus starkem Draht besteht

    http://de.wikipedia.org/wiki/Raspel

    Raffel: http://www.duden.de/rechtschreibung/Raffel
    1.(landschaftlich) kammartiges Gerät zum Abstreifen von Beeren, Samenkörnern o. Ä.
    2.(landschaftlich) [grobe] Reibe

    Râpe: http://www.cnrtl.fr/definition/râpe
    I. A. − Grosse lime d'acier de diverses formes (plates, rondes, droites, courbes, etc.) garnie de fortes aspérités, employée pour user par frottement des matières tendres (bois, pierre, plomb, etc.).
    I. B. − P. anal. Ustensile de ménage hérissé d'aspérités correspondant à de petits trous, à main ou mécanique, avec lequel on réduit par frottement certaines substances en poudre, pulpe ou petits morceaux. Une râpe à fromage, à tabac.
    II. − AGRIC.Synon. de rafle

    http://fr.wikipedia.org/wiki/R%C3%A2pe_(ustensile)

    http://www.duden.de/rechtschreibung/raspeln
    http://www.duden.de/rechtschreibung/raffeln
    http://www.duden.de/rechtschreibung/reiben
    ------------------------------------------------------

    Feile - lime
    feilen - limer


    Feile http://www.duden.de/rechtschreibung/Feile
    Werkzeug aus gehärtetem Stahl mit vielen kleinen Zähnen oder Rillen zur Bearbeitung, Glättung von Oberflächen

    Lime: http://www.cnrtl.fr/definition/lime
    A. −Outil dont la lame métallique couverte de stries dentées sert à polir, à entamer les métaux (plus rarement d'autres matières) par frottement.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Feile ...Die Anordnung in Linien unterscheidet die Feile von der Raspel, bei welcher die Zähne einzeln eingehauen werden.

    http://fr.wikipedia.org/wiki/Lime_(usinage) : Une lime est un outil servant à usiner la matière. Une lime travaille par arrachement de petits morceaux du matériau, le travail s'effectue généralement en de multiples passages de la lime sur la pièce à usiner.
     
    Il en existe de multiples formes (plate, ronde, carrée, en feuille de sauge, en pilier) permettant de s'adapter à la forme à obtenir, avec des dessins de la râpe, plus ou moins grossier et, de formes différentes en fonction du matériaux à travailler.

    En général, une lime est utilisée sur les métaux (des outils) alors qu'une rape sera utilisée pour le bois. Les tailleurs de pierres calcaires utilisent aussi des limes directement sur des parties plus dures d'une roche demi-ferme.

    http://www.duden.de/rechtschreibung/feilen
    http://www.cnrtl.fr/definition/limer
    - - - - - - - - - - - - - -

    Besitz - Eigentum
    http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
    ....
    Andere Bedeutungen
    Umgangssprachlich und wissenschaftlich außerhalb der juristischen Fachsprache bezeichnet „Besitz“ auch die Dinge über die man unmittelbare Verfügungsgewalt hat: die Habe, rechtlich die Innehabung oder ein Sachinbegriff (mathematisch gesprochen: eine „Menge“ von Dingen).
     
    Der Begriff „Besitz“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch – juristisch unzutreffend – gleichbedeutend mit „Eigentum“ verwendet. So spricht man beispielsweise vom „Hausbesitzer“, wenn der Eigentümer des Hauses gemeint ist. Juristisch muss eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein, um sie zu besitzen. Beispielsweise ist ein Wohnungsmieter zwar Besitzer der Wohnung, jedoch nicht deren Eigentümer. Der Eigentümer einer Sache kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Besitzer sein.

    http://fr.wikipedia.org/wiki/Possession_(droit)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
    http://fr.wikipedia.org/wiki/Propri%C3%A9t%C3%A9
    Comment
    Wenn eine richtige Übersetzung für Besitzer auch propriétaire (Eigentmümer) sein soll, dann muss logischerweise auch auch eine Übersetzung für Besitz propriété (Eigentum) sein und umgekehrt: Possession, detention = Eigentum. Dies ist aber bei Leo zum Glück nicht der Fall:
    a) die Suche nach Eigentum liefert nur propriété (zu Recht)
    b) die Suche nach propriété liefert nicht den Besitz (zu Recht), ausser dem Landbesitz (was falsch ist). Die umgekehrte Übersetzung liefert dann folgende 3 französischen Begriffe:
    1. hacienda (dies ist allerdings ein Landsitz und kein Landbesitz, vgl. Leo-Spanisch: das Landgut)
    2. propriété (was falsch ist, wenn Landbesitz gemeint ist, dann wenn schon propriété foncière [de terrains], vgl. 3.)
    3. propriété foncière [dr.] (auch Grundbesitz oder Landbesitz; was richtig ist)
    c) die Suche nach Besitz liefert einzig possession (zu Recht)
    d) die Suche nach possessio liefert der Besitz, das Besitztum und das Hab (was falsch ist: Hab gibts nur bei Hab und Gute, es müsste die Habe heissen, was soviel wie Besitz bedeutet).
    Wenn also Besitz nicht Eigentum ist und umgekehrt, dann kann auch nicht Besitzer = Eigentümer sein. Zudem wäre dann la propriété intellectuelle der geistige Besitz etc.

    Die Tatsache, dass andere Wörterbücher (nicht alle) die Ausdrücke vermischen ist für mich kein Argument. Auch nach Nicolaus Copernicus und Galileo Galilei haben zahlreiche Wissenschafter und Kirchenleute das heliozentrische Weltbild als falsch bezeichnet und erst am 2. November 1992 wurde Galileo formal rehabilitiert und erhielt eine Statute im Vatikan. Hoffentlich lösen wir dieses Problem hier schneller und weniger drastisch.

    Wen das alles noch nicht überzeugt, dem seien die nachfolgenden Überlegungen empfohlen im Zusammenhang mit laienhaften Begrifflichkeiten. Gerne mache ich auch noch weitere Beispiele (Medizin: Erkältung = Grippe? oder: Blutverdünner = Antikoagulans, nein wenn schon wäre es die Hämodilution oder aus Physik und Chemie)
    -----------------------------------------------------------------------
    Râpe = Lime? Raspel = Feile?

    Une lime et une râpe sont des outils differents mais qui servent plus ou moins à la même utilisation: réduire, polir, applatir la surface de quelque chose (bois, métal, pierre, fromage, carotte) et simultanement de produire des copeaux ou de la poudre (de bois, de métal, de fromage, de carotte, de muscade, de citrus).

    Les actions effectuées avec sont les mêmes: râper, limer, aplatir, égaliser, défroisser, lisser...

    Eine Feile und eine Raspel sind für den Fachmann zwei unterschiedliche Werzeuge, die einander ähnlich sind und für etwa die gleichen Tätigkeiten gebraucht werden. [Duden definiert sogar eine Raspel als grobe Feile (was nicht völlig flasch, aber auch nicht richtig ist)]. Die beiden Werkzeuge dienen dazu, in einem spanabhebenden Verfahren Oberflächen (Holz, Metall, Stein, Käse, Muskatnuss) zu bearbeiten, sie zu glätten, kürzen, einebnen, reduzieren. Gleichzeitig fallen bei diesen Arbeiten Späne, Puder oder Pulver an (Metallspäne, Holzstaub, geriebener Käse, Muskatpulver).

    Trotzdem kommt es niemandem in den Sinn, davon zu sprechen, dass man Käse feilt. Braucht meine eine Hornhautfeile oder eine Hornhautraspel (es kann übrigens beides sein). On n'a pas du fromage frotté ni de la muscade limé. Et jâi fait le test il y a dix minutes, on peux utiliser une lime (grossière) pour râper du fromage, alors c'est du fromage limé.

    Wenn der Laie ein Raspel in die Hand nimmt, dann kann es sehr gut sein, dass er damit Holz feilt oder umgekehrt eben mit der Feile Käse raspelt.

    Reiben und Raspeln sind weitgehend dasselbe, ebenso wie die entsprechenden Verben. Trotzdem sprechen wir nicht davon, dass ich den Stoss zwischen zwei Leisten einer Tischplatte abgerieben habe, sondern davon , dass ich sie abgefeilt, oder eben abgeraspelt habe. Damit es dann wirklich glatt wird muss ich wohl noch hobeln oder schleifen (oder ein Frunier aufkleben).

    Raspel und Feile sind sich wesentlich ähnlicher als Besitz und Eigentum, trotzdem unterscheidet hier Leo im ersten Fall klar. Im zweiten werden zwei Begriffe vermischt, die zwar als Synonyme im allgemeinen Sprachgebrauch (v.a. auch falsch)verwendet werden.

    Wenn Besitz mit Eigentum gleichgesetzt wird, dann müssen auch die dazugehörigen Verben gleichgesetzt werden; in einem Falle besitze ich etwas, was sich in meinem Besitz befindet und was genau mache ich im anderen Fall?

    Bereits die alten römischen Rechtsgelehrten haben die Begriffe Besitz/possession (possessio) und Eigentum/propriété (dominium, proprietas) entwickelt. Bis heute werden die Worte aber von Laien vermischt; müssen es deshalb auch die Übersetzer falsch übersetzen?






    #18Authorstevelefrancais (725002) 12 Oct 11, 18:40
    Comment
    Letzter Satz von Steve: nein, sie müssen nicht, aber sie wissen es nicht besser, und Leo weigert sich, ihnen die richtigen Übersetzungen zu liefern; erst wenn der stets gescholtene Pons es richtig macht, sieht sich Leo eventuell in der Lage, es auch zu tun. Aber nein, dann ja auch nicht, denn Pons ist ja nicht vertrauenswürdig.
    Ich habe in meinem Leben unzählige Schriftsätze und juristische Aufsätze übersetzt. Hätte ich wohl immer wieder solche Aufträge bekommen, wenn ich Eigentum und Besitz verwechseln würde? Bestimmt nicht.

    Lieber Steve, vielen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast. Aber sie war wohl für den Papierkorb.
    #19Authorhannabi (554425) 12 Oct 11, 20:17
    Comment
    hannabi, den bösen Ton hättest du dir sparen können. Ich glaube nicht, dass steves Mühe für den Papierkorb war. Warum sollte Clélia nicht anhand der Präsenz des Paares in so vielen anderen Wörterbüchern die Kritik in Frage stellen dürfen? Eine ehrliche Frage verdient eine aufrichtige Antwort, und kein beleidigtes Nachtarokken.

    @steve " Der Begriff „Besitz“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch – juristisch unzutreffend – gleichbedeutend mit „Eigentum“ verwendet."

    ist das jetzt ein Argument Pro oder Kontra? Wiki ist ja auch im Ernstfall nicht zu beachten.

    #20Authorlasouris (794059) 12 Oct 11, 21:50
    Comment
    Liebe Hannabi
    Obwohl wir nicht immer bei allem einer Meinung sind, was ich durchaus bereichernd empfinde - hier sprichst Du mir voll aus dem Herzen. Ich habe allerdings auch einen sehr langen Atem und bin bereit das Spiel um schlechte Qualität mitzuspielen. Ich werde sehr gerne auch weitere schlechte Vorschläge bringen (und hoffentlich Kenner der Sprache köstlich aüsieren), die nicht richtig sind aber auch nicht völlig falsch; manchmal ist es nahe dran, manchmal nicht völlig daneben.
    So werde ich vorschlagen dass moules Muscheln sind (statt Miemuscheln), ah braucht man ja nicht vorzuschlagen, ist so in Leo drin.
    Analog muss Boeuf Fleisch sein, persil ist Waschmittel und thym ist Bries. Oder vielleicht besser: Riz de veau ist Kalbsmelken oder blanquette de boeuf ist Gulasch; noch besser blanquette de Limousin ist Rinderhack.
    Wir werden sehen.
    #21Authorstevelefrancais (725002) 12 Oct 11, 22:09
    Suggestions

    proprietaire m.

    -

    der Besitzer (umg., nicht jurist. Bez.)



    Comment
    stevelefrancais: Übersetzer müssen nicht falsch übersetzen, aber Übersetzer entnehmen ihre Sach- und Fachkenntnis auch hoffentlich nicht ausschließlich aus dem Leo... Entscheidend ist auch hier der Kontext, denn es gibt eine allgemeinsprachliche und eine juristische Verwendung von "Besitzer". Das kann man ignorieren, das trägt aber auch nicht unbedingt zur Völkerverständigung bei. Sprache ist nicht logisch, daher muss sich diese "falsche" Gleichsetzung auch nicht durch alle Verben oder zusammengesetzen Wörter durchziehen. Auch den Grundbesitz nebst Grundbesitzer (nicht zu vergessen den Großgrundbesitzer) findet man übrigens im Wahrig - gekennzeichnet als umgangssprachlich, nicht juristische Bezeichnung. Das könnte man im Leo doch auch! Natürlich ist das nicht eindeutig, vielleicht sogar verwirrend, aber es gibt ja häufig genug mehrere Übersetzungsmöglichkeiten für ein Wort, und nur eine davon ist im jeweiligen Zusammenhang korrekt. Nicht alle Leo-Nutzer suchen hier Hilfe für ihre juristischen Texte - viele wollen einfach mit ihren Freunden und sonstigen Mitmenschen "wie normale Menschen" kommunizieren.
    #22AuthorNirak (264416) 12 Oct 11, 23:56
    Comment
    Merci Nirak, merci à tous pour vos idées, nous retenons la proposition de Nirak
    propriétaire -> Besitzer (nicht juristische Bezeichnung)
    Bonne journée à tou(te)s
    #23AuthorCéline (LEO-Team) (50) 13 Oct 11, 09:30
    Suggestions

    propriétaire m. f.

    -

    der Eigentümer, die Eigentümerin (ugs., nicht jur. auch: der Besitzer, die Besitzerin)



    Context/ examples
    Dictionary: [fr-de] Eigentümer

    Dictionary: [fr-de] Vollbesitz : être en pleine possession de ses facultés mentales [dr.] / im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein (hier ist die Bezeichnung dr. falsch, dies ist kein Begriff aus der Rechtswissenschaft).

    Dictionary: [fr-de] propriété intellectuelle :

    - propriété intellectuelle [dr.] / geistiges Eigentum [Urheberrecht]
    - Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce [dr.] / Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum - Trips-Abkommen
    Convention de Paris sur la protection de la propriété intellectuelle [dr.] / Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums [Abk.: PVÜ]
    - droit de la propriété intellectuelle [dr.] / das Immaterialgüterrecht
    - Organisation mondiale de la propriété intellectuelle [abrév.: OMPI] / Weltorganisation für geistiges Eigentum - englische Abkürzung: WIPO

    http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil...
    ... - du régime de la propriété, des droits réels et des obligations civiles et commerciales ;
    Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen de 1789 (partie integrante dans la constitution française)
    Art. 2. - Le but de toute association politique est la conservation des droits naturels et imprescriptibles de l'Homme. Ces droits sont la liberté, la propriété, la sûreté, et la résistance à l'oppression.

    http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil...
    Art. 34: ... - das Eigentumsrecht, das Sachenrecht sowie das zivil- und handelsrechtliche Schuldrecht
    Artikel 2 [Bearbeiten]

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rung_d...
    „Le but de toute association politique est la conservation des droits naturels et imprescriptibles de l'homme. Ces droits sont la liberté, la propriété, la sûreté et la résistance à l'oppression.“
     
    Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Eigentum :
    1.a.jemandem Gehörendes; Sache, über die jemand die Verfügungs- und Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat
    b.Recht oder Verfügungs- und Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nicht unbedingt tatsächliche) Herrschaft über etwas

    2.(veraltet) Land-, Grundbesitz

    Comment
    Es ist und bleibt als Übersetzung falsch, losgelöst vom falschen Gebrauch in beiden Sprachen.

    Dies soll nicht zuletzt la Constitution française (die französische Verfassung von 1958 (Art. 34)) und die ihr zugrunde liegende Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen de 1789 (Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist der Grundtexte, mit denen am 26. August 1789 die Demokratie und Freiheit in Frankreich begründet wurden) belegen.
    Jetzt dürfen wir dann wohl die Geschichte neu schreiben oder zumindest die deutschen Übersetzungen, da nun eines der fundamentalen Menschenrechte nicht mehr das Eigentum sondern der Besitz ist: Art 2: Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Besitz, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.

    @ #23, Céline: Wenn Leo konsequent ist, dann müssen jetzt alle sprachlichen Formen (mit propriétaire / Besitzer) wie die des zweiten Links oben ebenso angepasst werden:
    être en pleine propriété de ses facultés mentales [dr.] / im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein )

    Ebenso müssen auch die unter dem 3. Link aufgeführten Übersetzungen wie folgt ergänzt werden:
    - propriété intellectuelle [dr.] / geistiges Eigentum [Urheberrecht] (ugs. nicht jur. auch: geistiger Besitz)
    ....
    - Organisation mondiale de la propriété intellectuelle [abrév.: OMPI] / Weltorganisation für geistiges Eigentum (ug., nicht jur. auch: Weltorganisation für geistigen Besitz) - englische Abkürzung: WIPO

    und umgekehrt.

    Es werden dann auch folgende Sätze korrekt übersetzt sein:
    Ich bin Besitzer eines BMW 1042, welchen ich bei Interleasing geleast habe. / Je suis propriétaire (proprio) d'une BMW 1042 que je pris en leasing chez Interleasing.
    Oder ein Dialog mit einem einfacheren Rechtskonstrukt als dem Leasing, der Miete:

    Bonjour mon vieux. Je vois que tu as deux voitures, une Renault tout neuve et vielle deux-pattes. Puis-je t'acheter la deudeuche? Alors, je suis propriétaire de la Renault mais j'ai que loué la deuche auprès de mon voisin, alors tu doit d'adresser à lui comme proprio.
    Guten morgen mein Bester. Ich sehe Du hast zwei Autos, einen neuen Renault und eine alte Ente. Darf ich Dir die Ente abkaufen? Also, ich bin Besitzer des Renault, die Ente habe ich nur von meinem Nachbarn gemietet, da musst Du mit ihm als Besitzer verandeln.

    Oder umgekehrt: Ich bin Besitzer eines Mietwagens. / Je suis propriétaire d'une voiture de loation.

    usw. usw. die Schleusen für echt babylonisches Sprachgewirr sind komplett geöffnet.

    @ #22, Nirak: Ich danke Dir für Deinen Versuch zu einem (m.E. schlechten) Kompromiss); ich habe trotzdem versucht ihn noch etwas zu verbessern.

    Ich glaube, dass in dieser Diskussion der Duden unverfänglich ist. Duden definiert korrekt, was Eigentum ist, nämlich die rechtliche Herrschaft (aber nicht unbedingt die tatsächliche [die hat eben der Besitzer]) Herrschaft hat. Erst bei den Synonymen kommt der Besitz ins Spiel.
    Ich habe keinen missionarischen Auftrag, die falsche Verwendung von Besitz und Eigentum in beiden Sprachen zu korrigieren, ich kann damit leben, dass die beiden Worte nicht immer richtig verwendet werden. Was aber bekämpfe ist de Tatsache, dass ein falsches Übersetzungspaar angegeben wird. Spricht der Franzose zu Recht oder zu Unrecht von seinem proprio oder von einem propriétaire, dann kann man das doch ruhig mit Eigentümer übersetzen, die Übersetzung ist dann nicht falsch. Wenn man aber den französisch richtigen Eigentümer mit Besitzer übersetzt ist das klar falsch - und umgekehrt.

    Ich habe auch keine Mühe mit den deutschen Wörtern Grossgrundbesitz (richtig in französisch: grande propriété), Grundbesitz (richtig in französisch: propriété foncière), denn dabei handelt es sich eben nicht um juristische sondern um veraltete deutsche Begriffe. Und gerade eine wirklich falsche Übersetzung hilft nicht, mit den Freunden und Mitmenschen zu kommunizieren, vor allem nichtjuristisch. Ich mache diesen Aufwand nicht für die Juristen, die kennen den in fast allen Rechtsordnungen vorkommenden Uunterschied zwischen Eigentum und Besitz. In Leo sind bis jetzt Eigentum und Besitz weitgehend korrekt übersetzt, vgl. meinen Kommentar unter #18. Einzig bei den entsprecehnden Personen welche besitzen oder das Eigentum haben, dem Eigentümer oder dem Besitzer soll das anders sein, das macht doch keinen Sinn.

    Und um noch eines der erwähnten Beispiele zu wiederholen. In Leo wird korrekt übersetzt: anticoagulant m. das Antikoagulans. Der im normalen deutschen Sprachgebrauch verwendete (falsche) Ausdruck Blutverdünner ( "Blutverdünner" liefert immerhin 70'000 Gluglus http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&so... ) ist weder bei Leo, noch bei Pons übersetzt. Wenn es den Ausdruck diluant de sang geben würde, dann würde ich auch das Wortpaar Blutverdünner - diluant de sang unterstützen, aber nicht die falsche Übersetzung des korrekten Ausdrucks.

    #24Authorstevelefrancais (725002) 13 Oct 11, 15:54
    Context/ examples
    http://www.duden.de/rechtschreibung/Besitzer
    Besitzer, der

    jemand, der etwas besitzt

    Beispiele
    Besitzer einer Fabrik sein
    der ursprüngliche, rechtmäßige, neue Besitzer
    das Lokal hat den Besitzer gewechselt

    Synonyme
    Eigentümer, Eigentümerin, Eigner, Eignerin, Halter, Halterin, Herr, Herrin, Inhaber, Inhaberin

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Besitz
    Besitz, der

    a. Gesamtheit der (materiellen) Güter, die jemand geerbt oder erworben hat, sodass er bzw. sie darüber verfügen kann
    b. etwas, was jemandem gehört
    c. das Besitzen; Zustand des Besitzens
    d. (veraltend) Land-, Grundbesitz; Landgut
     
    Synonyme zu Besitz:
    Besitzstand, Besitztum, Eigentum, Güter, Habseligkeiten, Haus und Hof, Reichtümer, Schätze, Vermögen, Vermögenswerte; (gehoben) Eigen, Geld und Gut, Habe, Hab und Gut; (veraltet) Habschaft
    Comment
    stevelefrancais:

    Der Duden ist für Dich maßgeblich? Dann schau mal oben!

    - propriété intellectuelle [dr.] / geistiges Eigentum [Urheberrecht] (ugs. nicht jur. auch: geistiger Besitz)
    ....
    - Organisation mondiale de la propriété intellectuelle [abrév.: OMPI] / Weltorganisation für geistiges Eigentum (ug., nicht jur. auch: Weltorganisation für geistigen Besitz) - englische Abkürzung: WIPO


    Dein Kommentar an Céline zu #23 ist, mit Verlaub, nicht logisch: Natürlich müssen nicht irgendwelche Konstruktionen erfunden werden, die so kein Mensch verwendet.

    Der Kampf gegen das babylonische Sprachgewirr ist zwar löblich, aber im gewissen Sinne ein Kampf gegen Windmühlen.

    Dein Vorschlag gefällt mir habe auch, eigentlich ist er sogar weniger verwirrend.
    #25AuthorNirak (264416) 14 Oct 11, 10:13
    Comment
    Sehen wir das Ganze doch mal grundsätzlich an:

    propriété = Eigentum
    possession = Besitz
    propriétaire = Eigentümer
    possesseur = Besitzer

    Angenommen, in einem Wörterbuch stehen diese Ausdrücke richtig zugeordnet, würde sich Folgendes ergeben:

    Wenn ein Franzose oder Deutscher propriété ins Deutsche übersetzen will, fände er Eigentum, bei Besitz = possession; für Eigentümer und Besitzer analog.
    Will er Eigentum und Besitz oder Eigentümer/Besitzer ins Französische übersetzen, fände er propriété oder possession bzw. propriétaire oder possesseur.

    Auf jeden Fall hätte er nun eine unanfechtbare Übersetzung für das Wort, das er sucht.
    Dabei ist es unerheblich, dass sowohl im Französischen als auch im Deutschen Verständnisirrtümer herrschen. Wenn jemand (Franzose oder Deutscher) für den Besitzer (der eigentlich ein Eigentümer wäre) jetzt possesseur schreibt, ist das dem anderssprachigen Leser egal, denn er kann da ja ggf. auch nicht unterscheiden. Und wenn jemand diesen falschen Ausdruck in juristischen Texten benutzt, kann ein Wörterbuch auch nicht helfen: er macht einen Fehler.
    Wenn der juristische Text allerdings von einem Juristen aufgesetzt worden ist, steht das richtige Wort drin, und der Übersetzende findet auch das richtige Wort.

    Damit wäre dieser Teil des Problems erledigt, und wir könnten uns den Randproblemen widmen:
    Z.B. müsste für Hausbesitzer das umgangssprachliche proprio aufgenommen werden, und andere Besonderheiten müssten/sollten/könnten auch identifiziert werden.

    Es war auch vom "détenteur" die Rede. Diese Schwierigkeit dürfte eigentlich keine sein, denn die Übersetzung lautet in erster Linie = Inhaber (Pass, Wertpapiere etc.).

    @Nirak: steve ist Jurist. Ich habe die Stellen in seinem Text, die du bemängelst, als ironisch aufgenommen.
    #26Authorhannabi (554425) 14 Oct 11, 11:58
    Comment
    Ohne Humor geht gar nichts, manchmal steht der Zeiger auf ironisch, dann auf sarkastisch, manchmal witzig, manchmal schlagfertig, dann wieder spassig, mal bissig und ab und zu mutig vielleicht gefolgt von übermütig. Wenn mir die Umstände auf den Geist gehen auch mal zynisch, maliziös, spöttisch, eigentlich nie gehässig, fies oder bissig.
    Hoffentlich schaffen wir diese Hürde; ich würde mich glücklich schätzen wenn die Leoniden im Besitz einer korrekten Übersetzung von Eigentum und Besitz sind - bzw. die richtigen Wortpaaar ihr Eigen nennen können.
    #27Authorstevelefrancais (725002) 17 Oct 11, 22:42
    Comment
    Pour ceux qui veulent une réponse rapide:
    * Eigentümer c'est le propriétaire du logement, peu importe qu'il l'habite ou non (cela comprend donc aussi le propriétaire d'un logement locatif)
    * Besitzer dans le langage courant c'est synonyme de Eigentümer mais en droit c'est celui qui "habite" le logement (cela peut être le locataire ou alors le propriétaire s'il habite son propre logement)

    => Pour résumer l'idée (termes non juridiques): le Eigentümer est le propriétaire du logement, le Besitzer est celui qui "l'habite" ; parfois c'est le même, parfois pas.
    #28Authorçamegonfle (554212) 23 Mar 14, 00:26
    Comment
    Franchement, je ne pense que cette contribution fasse avancer le schmilblick.

    #28: => Pour résumer l'idée (termes non juridiques): [... ]
    Non, dans le language non juridique, Besitzer est très souvent synonyme de Eigentümer.
    Et en ce qui concerne les biens immobiliers, vraiment personne ne dit Besitzer pour "locataire, habitant d'une maison" etc., même ceux qui connaissent la différence entre Besitz et Eigentum.

    Fait une recherche toi-même, si tu veux:
    - Grundbesitzabgabe
    - Hausbesitzerhaftpflichtversicherung
    - Haus- und Grundbesitzer-Verein
    etc.

    Si tu veux dire que la personne qui habite dans une certaine maison n'en est pas le proprio, il faut choisir d'autres expressions:
    - Mieter
    - Bewohner
    - Pächter ...
    en fonction du contexte.
    #29AuthorNirak (264416) 25 Mar 14, 15:29
     
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