In der Tat. Deswegen würde ich kurze Textabschnitte, die für sich genommen stehen, auch nicht als Beleg betrachten - wie im übrigen ja auch Zeitungsüber- oder Bildunterschriften, die eben anderen Regeln folgen als die "normale" Sprache. Ein Satzzusammenhang sollte schon gegeben sein.
Ich finde diese Diskussion übrigens einen völlig unnötigen Nebenschauplatz, auch wenn ich ihn selbst eröffnet habe. Dafür bekommt der Vorschlag aber zuviel Aufmerksamkeit.
Im Kern ging es darum, den ursprünglichen Vorschlag für einen Neuantrag abzuwehren; eine (wenn nicht sogar die) korrekte Übersetzung steht längst in LEO. Nebenbei ist auch noch das zugehörige Verb (give, nicht do) geklärt.
Die letzten Beiträge drehen sich alle um meine Behauptung im zweiten Teil von #8. Anlass des Beitrags war aber der erste Teil, da MiMos Liste eben gerade die normalerweise mit blowjob assoziierte Sexualpraktik nicht enthalten war. Die Liste sollte allerdings auch nur weitere Beispiele für Oralsex liefern, um dessen größere Bedeutungsbreite zu verdeutlichen.
Was dagegen noch niemand angemerkt oder kritisiert hat, ist die dem Eintragsvorschlag (also OP, #0 von 2009) auch auf der deutschen Seite hinzugefügte Kennzeichnung "vulg.".
Dieser würde ich auch mit allem Nachdruck widersprechen. Das Wort Oralsex ist geradezu ein Terminus technicus und auch hochsprachlich verwendbar, wenn man über das Thema denn reden will. Es liegt damit auch nicht annähernd im gleichen Sprachregister wie blowjob.
Letzter Hinweis: bisher sind alle gegen den vorgeschlagenen Eintrag. Um mehr geht es hier sprachlich nicht.