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LEOs Zusatzinformationen: жалоба - die Klage

o

жалоба

o

die Klage

Definition

Klage
DWDS

Bedeutung

Klage
Gablers Wirtschaftslexikon

Klasse '-/(e)n': Nomen mit Endung -n im Plural

Deutsche Grammatik

Für diese Klasse weiblicher Nomen ist das Fehlen von Endungen im Singular und die Pluralbildung durch Anhängen von -n (ohne vorangehendes Endungs-e) charakteristisch.

Forumsdiskussionen, die den Suchbegriff enthalten

Klage erheben/ vor Gericht verklagenLetzter Beitrag: ­ 11 Jul. 13, 07:30
1) Mehr als 14 000 Anleger haben das Unternehmen vor Gericht verklagt. Sie fordern Schadener…5 Antworten

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