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5 Das Adjektiv und das Adverb

 
Ein Adjektiv beschreibt eine Eigenschaft eines Substantivs, eines Pronomens oder eines Mehrwortausdrucks – z. B. die Beschaffenheit eines konkreten Gegenstands, ein Charaktermerkmal einer Person usw. – und ist auch als Eigenschafts- oder Beiwort bekannt.

Ein Adverb bietet zusätzliche Informationen zu einem Verb, einem Adjektiv, einem weiteren Adverb oder einem ganzen Satz bzw. Satzteil und wird auch als Umstandswort bezeichnet. Man unterscheidet verschiedene Adverbienarten (z. B. Lokaladverbien oder Adverbien des Ortes, Temporaladverbien oder Adverbien der Zeit, Kausaladverbien oder Adverbien des Grundes, Modaladverbien oder Adverbien der Art und Weise) sowie Adverbialbestimmungen (Mehrwortausdrücke, die den Zustand, Umstand oder die Handlung im Satz näher bestimmen).
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